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Druckansicht

Nr.
165647
Artikel
VW LT35 TDI Einkabinenkastenwagen
Kategorie
Fahrzeuge – Zubehör
Verkäufer
Gerichtsvollzieher Michael Schwabegger
Aktenzeichen
2 E 717/22s BG Perg
Startpreis
100,00 €
Schätzwert
200,00 €
Sofortkaufpreis
Sofortkauf nicht möglich
Höchstgebot
120,00 €
Gewinner
****
Auktion endet in
Auktion beendet
Starttermin
19.01.2023 - 13:00
Endtermin
26.01.2023 - 13:00
Beschreibung

VW LT35 TDI Einkabinenkastenwagen 
Bau/Modelljahr 2004 - ohne jegliche Papiere
FG-Nr. WV1ZZZ2DZ4H013771
Kilometerstand ist nicht bekannt!
Leider keine Besichtigung möglich!
Eine genauere Beschreibung (Gutachten) des Fahrzeuges samt mehreren Fotos entnehmen Sie bitte aus der angehängten PDF-Datei!

Zur Beachtung:
Aufgrund der Verordnung des BMLFUW über die Abfallvermeidung, Sammlung und Behandlung von Altfahrzeugen (Altfahrzeugeverordnung), BGBl. II Nr. 407/2002 idF BGBl. II Nr. 13/2014, im Zusammenhang mit dem darauf im Jahr 2015 ergangenen Erlass des BMLFUW (beides abrufbar unter https://www.bmlfuw.gv.at/greentec/abfall-ressourcen/abfall-altlastenrecht/awg-verordnungen/altf_vo.html) dürfen Altfahrzeuge nur mehr eingeschränkt veräußert und übergeben werden. Ziel dieser Verordnung ist es, Maßnahmen festzulegen, um einerseits die Vermeidung von insbesondere gefährlichen Abfällen von Fahrzeugen und andererseits die Wiederverwendung und Verwertung von Altfahrzeugteilen und ihren Bauteilen zu intensivieren. Bestimmte Kraftfahrzeuge, die Abfälle im Sinne des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 (AWG 2002) sind, bedürfen für die Übernahme und Behandlung nach § 24a AWG einer Erlaubnis.
Gemäß § 15 Abs. 5 und Abs. 5a AWG ist der Abfallbesitzer dafür verantwortlich, dass Abfälle an berechtigte Abfallsammler bzw. Behandler übergeben werden und eine umweltgerechte Verwertung/Beseitigung der Abfälle explizit beauftragt wird.
Die Abgabe dieses Fahrzeugs ist nur an berechtigte Abfallsammler bzw. Behandler möglich.
Eine entsprechender Nachweis ist bei Übernahme des Fahrzeugs vorzulegen!

Aufgrund des Nichtbezahlens vom Ersteigerungserlös wird der Artikel nochmals versteigert!
Spaßbieter müssen mit rechtlichen Konsequenzen rechnen!!

Betriebstauglichkeit
PDF-Datei Ja, 1 Dokument: Unbekanntes Dokument!
Land
Österreich
Bundesland
Oberösterreich
Postleitzahl
4320
Standortdetails
Verwahrer
Fa. Hödlmayer Logistik GmbH
Aisting 33
4311 Schwertberg
Versand- & Zahlungsdetails
Selbstabholung
Versendungsart
Selbstabholung
Bezahlung
Vorkasse durch Banküberweisung
Rechtsform
Internet-Versteigerung nach der Exekutionsordnung
Keine Gewährleistung (§ 270 Abs. 4 EO)
Kein Rücktrittsrecht; FAGG nicht anwendbar (§ 270 Abs. 4 EO)
Versendung erfolgt auf Gefahr des Erstehers (§ 281a EO)
Sofortkauf, solange noch kein Gebot abgegeben wurde, zu einem Preis, der ein Viertel über dem Schätzwert liegt
Wiederversteigerung bei Säumnis mit der Abholung oder Bezahlung (§ 281b EO)
Bei Abbruch der Versteigerung (z.B. aus rechtlichen Gründen) sind bereits abgegebene Gebote gegenstandslos.
Öffentliche Fragen
Bilder
VW LT35 TDI Einkabinenkastenwagen 

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