Nr. | 200856 |
Artikel | Volkswagen Golf |
Kategorie | Fahrzeuge |
Verkäufer | Staatsanwaltschaft Stade |
Aktenzeichen | STA-STD-2340/24 |
Startpreis | 8.000,00 € |
Gewinner | Auktion läuft noch |
Auktion endet in | 9 Tage, 8 Stunden, 44 Minuten |
Starttermin | 25.08.2025 - 11:26 |
Endtermin | 04.09.2025 - 13:01 |
Beschreibung | Marke / Typ: VW Golf GTI Das Fahrzeug ist abgemeldet. Die vollständige Beschreibung des PKWs kann dem anliegenden Bewertungsgutachten entnommen werden (s.PDF-Datei). Es sind zum Zustand des PKWs nur die Angaben aus dem beigefügten Sachverständigengutachten vorhanden. Farbabweichungen der Fotos zum Original sind beleuchtungstechnisch bedingt. Das Fahrzeug befindet sich seit Juni 2024 in Verwahrung und ist untergestellt beim Bergungs- und Abschleppdienst Steffen, Stader Str. 15, 27432 Bremervörde. Die Unterstellfirma steht für Rückfragen zum Zustand des PKWs nicht zur Verfügung. Der Gegenstand wird in dem Zustand versteigert, in dem er sich zum Zeitpunkt der Versteigerung befindet. Für Güte, Beschaffenheit, Funktionsfähigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewährleistung übernommen. Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung. Auktionsende/Abholung:
Beim Abholen/Verladen kann keine Unterstützung geleistet werden. Für die Beladung und die Befestigung des KFZ ist selbst Sorge zu tragen. Der Höchstbieter hat die Abholung, die Beladung sowie die Ladungssicherung auf eigene Kosten und Gefahr selbstständig zu tragen. |
Zustand | Zustand: Gebraucht |
PDF-Datei | Ja, 1 Dokument: Bewertungsgutachten |
Land | Deutschland |
Bundesland | Niedersachsen |
Postleitzahl | 21682 |
Standortdetails | Bergungs- und Abschleppdienst Steffen 
Stader Str. 15 
27432 Bremervörde |
Versand- & Zahlungsdetails | |
Versendungsart | Selbstabholung |
Bezahlung | Vorkasse durch Banküberweisung |
Rechtsform | Versteigerung nach öffentlichem Recht (insb. Notveräußerung), § 2 Nr. 1 a) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). 
Keine Gewährleistung, kein Widerrufsrecht (§ 12 Nr. 5 a) AGB in Verbindung mit § 312 Abs. 2 Nr. 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches). |
Öffentliche Fragen | |
Bilder | |
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