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Justiz-Auktion jetzt auch in Berlin

14.08.2012 Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz - Justiz-Auktion im Internet: Rechtsverordnung zur Versteigerung von gepfändeten Gegenständen, Fundsachen und Diebesgut beschlossen

Der Senat hat die Grundlagen für Internetversteigerungen im Rahmen von Zwangsvollstreckungen in Berlin geschaffen. Ab September können Interessierte auf www.justiz-auktion.de bei der Versteigerung von Gegenständen, die zuvor vom Gerichtsvollzieher gepfändet worden waren, mitbieten.

Auch Fundsachen und Diebesgut, das von der Polizei beschlagnahmt, aber keinem Eigentümer zugeordnet werden kann, kommen unter den virtuellen Hammer. Möglich wird diese Neuerung durch das Gesetz über die Internetversteigerung in der Zwangsvollstreckung und zur Änderung anderer Gesetze. Es hat die Internetversteigerung in der Zwangsvollstreckung als Regelfall der Versteigerung neben der öffentlichen Präsenzversteigerung in § 814 Abs. 2 Nr. 2 ZPO (Zivilprozessordnung) gesetzlich verankert. Die Rechtsverordnung zur praktischen Umsetzung dieser Gesetzesänderung wurde nun vom Senat auf Vorlage des Senators für Justiz und Verbraucherschutz, Thomas Heilmann, beschlossen.

Senator Heilmann: "Mit der Internetversteigerung wird ein modernes und transparentes Verfahren der Zwangsversteigerung geschaffen, durch das sich das Recht an die modernen Lebensverhältnisse anpasst. Der Zugang zur Auktionsplattform ist für interessierte Bieterinnen und Bieter ohne zeitliche Begrenzung möglich, wodurch sie – im Gegensatz zur Präsensversteigerung – sehr flexibel Angebote sichten und Geschäfte vornehmen können."

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