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Presseerklärung des Justizministeriums Nordrhein-Westfalen

Presseerklärung des Justizministeriums Nordrhein-Westfalen

07.01.2010 www.justiz-auktion.de: Internetversteigerung in der Zwangsvollstreckung - elf Bundesländer an Auktionsportal der Justiz beteiligt
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Internetversteigerung in der Zwangsvollstreckung und den jeweiligen Landesrechtsverordnungen können seit heute (Donnerstag, 7. Januar 2010) gepfändete Gegenstände im Internet versteigert werden. Das nordrhein-westfälische Justizministerium bietet mit www.justiz-auktion.de die Plattform für die Versteigerung gepfändeter Gegenstände der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher im Internet.

Die Justiz-Auktion präsentiert sich nach einem erfolgreich durchgeführten Relaunch jetzt mit einem modernen und zeitgemäßen Design, einem neuen Logo und zusätzlichen Funktionalitäten. Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter erklärte: "Die Justiz-Auktion ist eine eingeführte und etablierte Versteigerungsplattform, auf der die Justiz beschlagnahmte, gepfändete und ausgesonderte Gegenstände unter für alle Beteiligten sicheren Bedingungen anbietet. Der besondere Vorteil gegenüber anderen Internetversteigerungen ist, dass auf www.justiz-auktion.de 'echte' Versteigerungen im Rechtssinne durchgeführt und den Besonderheiten einer öffentlich-rechtlichen Versteigerung Rechnung getragen wird." Bislang wird in der Praxis aus Kostengründen häufig von einer Pfändung abgesehen, weil eine Veräußerung der gepfändeten Gegenstände in einer Präsenzversteigerung nicht zu erwarten ist. Demgegenüber wird durch die Nutzung des Internets für Versteigerungen der Bieterkreis erheblich erweitert, so dass sowohl mit einer nahezu vollständigen Verwertung aller angebotenen Gegenstände als auch mit weitaus höheren Erlösen gerechnet werden kann. "Ich freue mich, dass sich insgesamt elf Landesjustizverwaltungen für den Betrieb einer gemeinsamen Online-Versteigerungsplattform entschieden haben", so die Ministerin weiter. Die an der Justiz-Auktion beteiligten Länder sind: Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen (Projektleitung), Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

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