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Hammer

Justiz-Auktion macht Ebay Konkurrenz

28.02.2014 - Pressebericht der "NOZ" (Neue Osnabrücker Zeitung) von Sven Kienscherf - Auch Fluchtautos unter dem Hammer
 

Wer online ein Schnäppchen ersteigern will, muss nicht notwendigerweise bei E-Bay gucken. Auf dem Portal Justiz-Auktion.de findet man von der Gedenkmünze bis zum Porsche Cayenne ebenfalls so allerhand. Bestückt wird das Portal von der deutschen Justiz.

Angeboten werden beispielsweise Haushaltsgeräte, die gepfändet wurden, aber ebenso Fluchtfahrzeuge, die sichergestellt worden sind. Auch beschlagnahmte Beutestücke, die keinem Besitzer zugeordnet werden konnten, stehen zum Verkauf. Bieten kann man derzeit etwa auf 30 Kilogramm Kupferkabel. Justiz-Auktion.de ist seit 2006 online. 3,5 Millionen Euro hat das Portal im vergangenen Jahr umgesetzt. „Damit haben wir zum ersten Mal die Drei-Millionen- Grenze geknackt“, freut sich der Oberstaatsanwalt Tim Engel aus Hamm. Wenn man so möchte, ist er der Chef der Plattform. Fünf Mitarbeiter kümmern sich um die Pflege des Portals. „240 Justizbehörden aus sämtlichen Bundesländern stellen Angebote ein, ebenso 2000 Gerichtsvollzieher. “58 000 registrierte Käufer zählt die Plattform. 9000 Auktionen gingen 2013 über die Bühne. Die Idee zu dem Portal wurde im nordrhein-westfälischen Justizministerium geboren. „Ziel war es, marktgerechtere Preise für die angebotenen Gegenstände zu erzielen.“ Bis dahin üblich waren Präsenzverstegerungen, bei denen zu einem bestimmten Termin an einem bestimmten Ort die Dinge unter den Hammer gekommen sind. „In der Regel waren dort immer sehr wenig Bieter, die sich unter Umständen auch noch abgesprochen haben“, sagt Engel.

In der Folge verdienten die Behörden weniger als eigentlich möglich. Ärgerlich war das nicht nur für die Justiz, sondern auch für Schuldner, bei denen der Gerichtsvollzieher gepfändet hatte. „Meiner Einschätzung nach wird bei uns deutlich mehr Geld für bestimmte Artikel geboten als bei Präsenzversteigerungen“, sagt Engel. Bevor die Angebote online gehen, werden sie von den jeweiligen Anbietern geschätzt. Engel: „Gerichtsvollzieher müssen die Hälfte des aktuellen Werts als Startgebot ansetzen. Behörden sind demgegenüber frei bei der Mindestpreisfestlegung.“ Bis heute betreibt das Justizministerium NRW das Portal, dafür müssen die übrigen Bundesländer einen Obolus zahlen. Die niedersächsische Justiz ist erst seit 2013 dabei. Die Anzahl der Angebote aus dem Bundesland ist daher recht überschaubar. „Die meisten Artikel werden nach wie vor aus Nordrhein-Westfalen eingestellt, auf Platz zwei folgen die Bayern“, sagt Engel.

Salami im Angebot

Alles dürfen die Behörden allerdings nicht versteigern. Tabu sind Drogen, aber auch pornografische oder gewaltverherrlichende Bücher und Filme. „Eben alles, was dem Ansehen der Justiz schaden könnte oder ohnehin verboten ist“, erläutert der Oberstaatsanwalt. Waffen kommen ebenfalls nicht unter den Hammer, obwohl es rechtlich möglich wäre – sofern der Käufer einen Waffenschein hat. „Eine gepfändete Jagdwaffe könnten wir einstellen, machen es aber nicht“, sagt Engel. Waffen würden weiterhin nur bei Präsenzversteigerungen veräußert. „Damit wir genau wissen, wem wir die Waffe aushändigen.“ Dafür standen neulich mehrere Packungen Salami zu Gebot, die Supermarktdieben abgenommen worden waren. „Die Märkte hatten offenbar kein Interesse mehr an der Ware“, sagt Engel. Auch das zerbeulte Fluchtfahrzeug von Raubmördern aus Wuppertal kam unter den Hammer, ebenso eine Dampflok aus dem Jahr 1944. Tatwaffen werden übrigens nicht versteigert. Auf eins kann sich der Bieter auf jeden Fall verlassen, sagt Staatsanwalt Engel: „wir sind verpflichtet, alle Mängel der angebotenen Artikel genaustens aufzulisten.“ Allerdings: Wenn eine Waschmaschine aus einer Pfändung unter den Hammer kommt und nach zwei Wochen den Geist aufgibt, hat der Käufer auch hier Pech. Eine Gewährleistung gibt es in dem Fall nicht.


Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung

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