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Presseerklärung des Ministeriums der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt

25.02.2010 - Pressemitteilung

Gerichtsvollzieher - Online-Versteigerung jetzt für alle möglich

Magdeburg (MJ). Ab sofort können alle Gerichtsvollzieher des Landes Sachsen-Anhalt gepfändete Gegenstände auch im Internet versteigern. Das Justizministerium Sachsen-Anhalt hat jetzt mit der Internet-Versteigerungsverordnung die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen.

"Internetversteigerungen erhöhen die Verwertungschancen. Zugleich kann ein größerer Kreis von Bietern auch für bessere Erlöse sorgen, was sowohl im Sinne der Gläubiger als auch der Schuldner ist“, sagt Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb. Die Online-Versteigerungen erfolgen über die Internet-Plattform www.justiz-auktion.de. Bisher konnten Gerichtsvollzieher nur vor Ort Auktionen durchführen.

Der Freigabe der Internetauktionen ging eine Erprobungsphase voraus, an der seit Juli 2009 sieben Gerichtsvollzieher aus Sachsen-Anhalt teilgenommen und dabei positive Erfahrungen gesammelt haben. Die Plattform www.justiz-auktion.de ist vom Land Nordrhein-Westfalen entwickelt worden. Neben Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt beteiligen sich neun weitere Bundesländer an der Internetversteigerung. Aus Sachsen-Anhalt sind aktuell zwei Objekte eingestellt: eine DVD-Sammlung und ein Laptop. 

 

Hintergrund:
In Sachsen-Anhalt sind gegenwärtig 156 Gerichtsvollzieherinnen und Gerichts-vollzieher tätig. 36 von ihnen nutzen im Moment die Möglichkeit der Online-Auktion. Die Dauer der Angebotseinstellung bestimmt der jeweilige Gerichts-vollzieher selbst, empfohlen sind 14 Tage.
 

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