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Während der Wartungsarbeiten können keine Gebote abgegeben werden.

Sollten die Wartungsarbeiten nicht innerhalb eines Zeitraums von 30 Minuten vor dem jeweiligen Versteigerungsende abgeschlossen sein, so gilt die Versteigerung als abgebrochen.
Mit dem Abbruch erlöschen alle registrierten Gebote.
Die ggf. abgebrochene(n) Auktion(en) wird/werden voraussichtlich erneut eingestellt.

An Donnerstagen enden grundsätzlich in der Zeit von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr keine Versteigerungen.

Wir bitten um Ihr Verständnis!
Ihr Team der Justiz-Auktion
www.justiz-auktion.de