BMW 520d Limousine
Auktion ID198597
- Schätzwert:
- 4.000,00 €
- Startgebot:
- 2.000,00 €
- Aktuelles Gebot:
- 2.200,00 €
- Aktuelles Gebot:
- 2.200,00 €
Versand: Selbstabholung
Endet in: 13 Tage, 21 Stunden, 43 Minuten
- Höchstbietender
- V**v**i
- Anzahl Gebote
- 5
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- 688
- Anzahl Beobachter
- 10
Dokumente zur Auktion
Artikelbeschreibung
Bitte beachten Sie die Dokumente zur Auktion unterhalb des Hauptartikelbildes.
BMW 520d Limousine
Diesel - blau-met.
Erstmalige Zulassung: 03/2011
Fahrgestellnr. WBA.FW1.101.0C6.573.34
Kilometerstand laut div. Unterlagen ca. 253.000 km!
Schlüssel/Typenschein/Serviceheft vorhanden
Leider keine Besichtigung möglich!
Eine genauere Beschreibung (Gutachten) des Fahrzeuges samt mehreren Fotos entnehmen Sie bitte aus der angehängten PDF-Datei!
Dokumente zur Auktion
Artikelbeschreibung
Bitte beachten Sie die Dokumente zur Auktion unterhalb des Hauptartikelbildes.
BMW 520d Limousine
Diesel - blau-met.
Erstmalige Zulassung: 03/2011
Fahrgestellnr. WBA.FW1.101.0C6.573.34
Kilometerstand laut div. Unterlagen ca. 253.000 km!
Schlüssel/Typenschein/Serviceheft vorhanden
Leider keine Besichtigung möglich!
Eine genauere Beschreibung (Gutachten) des Fahrzeuges samt mehreren Fotos entnehmen Sie bitte aus der angehängten PDF-Datei!
Details
- Auktion endet in
- 13 Tage, 21 Stunden, 43 Minuten
- Endet am:
- 21.07.2025 20:00:00
- Artikelstandort:
- Verwahrer

4600 Wels
- Bundesland:
- Oberösterreich
- Verkäufer:
- Gerichtsvollzieher Kevin Rockenschaub
- Versandart:
- Selbstabholung
- Abholdetails:
- Selbstabholung
- Bezahlung:
- Vorkasse durch Banküberweisung
Rechtsform:
Internet-Versteigerung nach der Exekutionsordnung

Keine Gewährleistung (§ 270 Abs. 4 EO)

Kein Rücktrittsrecht; FAGG nicht anwendbar (§ 270 Abs. 4 EO)

Versendung erfolgt auf Gefahr des Erstehers (§ 281a EO)

Sofortkauf, solange noch kein Gebot abgegeben wurde, zu einem Preis, der ein Viertel über dem Schätzwert liegt

Wiederversteigerung bei Säumnis mit der Abholung oder Bezahlung (§ 281b EO)

Bei Abbruch der Versteigerung (z.B. aus rechtlichen Gründen) sind bereits abgegebene Gebote gegenstandslos.