2 Stk. Elinchrom Blitzadapter u.a.
Auktion ID200908
- Schätzwert:
- 150,00 €
- Startgebot:
- 75,00 €
- Aktuelles Gebot:
- 75,00 €
- Aktuelles Gebot:
- 75,00 €
Versand: Selbstabholung
Endet in: 13 Tage, 7 Stunden, 58 Minuten
- Höchstbietender
- D**b**r
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Artikelbeschreibung
Konvolut bestehend aus:
2 Stk. Elinchrom Blitzadapter, Studiolampen und Zubehör
Godox SK 400; 4 Stk. Lastolite verschiedene Faltreflektoren
1 Stk. Faltreflektor Calumet, 1 Stk. Lichtformer Neewer, 1 Stk. Godox
1 Stk. Neewer, 3 Stk Lampenstative, 1 Stk. Lichtformer Falconeyes photographie 1 Stk. Walimex pro Softbox 25 x 150 cm (Teile fehlen)
1 Stk. Lichtformer Mikrosat
Artikel sind gebraucht/Gebrauchsspuren vorhanden!
Weitere Daten sind nicht bekannt!
Betriebstauglichkeit konnte nicht überprüft werden!
Artikelbeschreibung
Konvolut bestehend aus:
2 Stk. Elinchrom Blitzadapter, Studiolampen und Zubehör
Godox SK 400; 4 Stk. Lastolite verschiedene Faltreflektoren
1 Stk. Faltreflektor Calumet, 1 Stk. Lichtformer Neewer, 1 Stk. Godox
1 Stk. Neewer, 3 Stk Lampenstative, 1 Stk. Lichtformer Falconeyes photographie 1 Stk. Walimex pro Softbox 25 x 150 cm (Teile fehlen)
1 Stk. Lichtformer Mikrosat
Artikel sind gebraucht/Gebrauchsspuren vorhanden!
Weitere Daten sind nicht bekannt!
Betriebstauglichkeit konnte nicht überprüft werden!
Details
- Auktion endet in
- 13 Tage, 7 Stunden, 58 Minuten
- Endet am:
- 11.09.2025 20:09:00
- Artikelstandort:
- Bezirksgericht Urfahr

Ferihumerstraße 1

4040 Linz
- Bundesland:
- Oberösterreich
- Verkäufer:
- Gerichtsvollzieherin Sarah Windischhofer
- Versandart:
- Selbstabholung
- Abholdetails:
- Selbstabholung
- Bezahlung:
- Vorkasse durch Banküberweisung
Rechtsform:
Internet-Versteigerung nach der Exekutionsordnung

Keine Gewährleistung (§ 270 Abs. 4 EO)

Kein Rücktrittsrecht; FAGG nicht anwendbar (§ 270 Abs. 4 EO)

Versendung erfolgt auf Gefahr des Erstehers (§ 281a EO)

Sofortkauf, solange noch kein Gebot abgegeben wurde, zu einem Preis, der ein Viertel über dem Schätzwert liegt

Wiederversteigerung bei Säumnis mit der Abholung oder Bezahlung (§ 281b EO)

Bei Abbruch der Versteigerung (z.B. aus rechtlichen Gründen) sind bereits abgegebene Gebote gegenstandslos.