83 Einheiten Rollmaterial für Modelleisenbahnen
Auktion ID207028
- Schätzwert:
- 4.200,00 €
- Startgebot:
- 2.100,00 €
- Aktuelles Gebot:
- 0,00 €
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Versand: Selbstabholung
Endet in: 14 Tage, 8 Stunden, 43 Minuten
- Höchstbietender
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Dokumente zur Auktion
Artikelbeschreibung
Bitte beachten Sie die Dokumente zur Auktion unterhalb des Hauptartikelbildes.
83 Einheiten Rollmaterial für Modelleisenbahnen bestehend aus
Personenwagen - Schnellzug-, Eilzug- und IC-Wagen
Railjet-Wagen - Güterwagen diverser Bauarten
Spezialwagen (Kran, Schneepflug, Selbstentlader etc.)
Lokomotiven (Dampf, Diesel, Elektro) - Triebwagen
Zubehör- und Anlagenkomponenten
Nenngröße: H0
Hersteller u. a.: Piko, Roco, Liliput, Fleischmann, Rivarossi, Trix, Bachmann,
Jägerndorfer, Kibri, Tillig, Sachsenmodelle, Brawa!
Leider keine Besichtigung möglich!
Eine genauere Beschreibung (Gutachten) samt mehreren Fotos entnehmen Sie bitte aus der angehängten PDF-Datei!
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83 Einheiten Rollmaterial für Modelleisenbahnen bestehend aus
Personenwagen - Schnellzug-, Eilzug- und IC-Wagen
Railjet-Wagen - Güterwagen diverser Bauarten
Spezialwagen (Kran, Schneepflug, Selbstentlader etc.)
Lokomotiven (Dampf, Diesel, Elektro) - Triebwagen
Zubehör- und Anlagenkomponenten
Nenngröße: H0
Hersteller u. a.: Piko, Roco, Liliput, Fleischmann, Rivarossi, Trix, Bachmann,
Jägerndorfer, Kibri, Tillig, Sachsenmodelle, Brawa!
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Details
- Auktion endet in
- 14 Tage, 8 Stunden, 43 Minuten
- Endet am:
- 03.04.2026 20:00:00
- Artikelstandort:
- Bezirksgericht Graz-West

Grieskai 88

8020 Graz
- Bundesland:
- Steiermark
- Verkäufer:
- Gerichtsvollzieher Helmut Eibler
- Versandart:
- Selbstabholung
- Abholdetails:
- Selbstabholung
- Bezahlung:
- Vorkasse durch Banküberweisung
Rechtsform:
Internet-Versteigerung nach der Exekutionsordnung

Keine Gewährleistung (§ 270 Abs. 4 EO)

Kein Rücktrittsrecht; FAGG nicht anwendbar (§ 270 Abs. 4 EO)

Versendung erfolgt auf Gefahr des Erstehers (§ 281a EO)

Sofortkauf, solange noch kein Gebot abgegeben wurde, zu einem Preis, der ein Viertel über dem Schätzwert liegt

Wiederversteigerung bei Säumnis mit der Abholung oder Bezahlung (§ 281b EO)

Bei Abbruch der Versteigerung (z.B. aus rechtlichen Gründen) sind bereits abgegebene Gebote gegenstandslos.