Leichte Sprache Gebärdensprache Barrierefreiheit

Inhalt:

zurück
Armband orientalisch Gelbgold 750 ‰ punziert mit 22 Karat Münze 12,8g Länge 18 cm
Armband orientalisch Gelbgold 750 ‰ punziert mit 22 Karat Münze 12,8g Länge 18 cm
Armband orientalisch Gelbgold 750 ‰ punziert mit 22 Karat Münze 12,8g Länge 18 cm
Armband orientalisch Gelbgold 750 ‰ punziert mit 22 Karat Münze 12,8g Länge 18 cm

Armband orientalisch Gelbgold 750 ‰ punziert

Österreich Fahne
Auktion ID205387
Schätzwert:
2.000,00 €
Startgebot:
1.300,00 €
Aktuelles Gebot:
1.300,00 €
Aktuelles Gebot:
1.300,00 €

Versand: Post
Endet in: 13 Tage, 5 Stunden, 55 Minuten

Höchstbietender
S**n**t
Anzahl Gebote
1
Anzahl Klicks
112
Anzahl Beobachter
6

Artikelbeschreibung

Armband orientalisch Gelbgold 750 ‰ punziert mit 22 Karat Münze
12,8g Länge 18 cm
Metallwert: € 1.300,00
Schätzung und Artikelbeschreibung erfolgte durch einen Sachverständigen!

Artikelbeschreibung

Armband orientalisch Gelbgold 750 ‰ punziert mit 22 Karat Münze
12,8g Länge 18 cm
Metallwert: € 1.300,00
Schätzung und Artikelbeschreibung erfolgte durch einen Sachverständigen!

Details

Auktion endet in
13 Tage, 5 Stunden, 55 Minuten
Endet am:
04.03.2026 20:00:00
Artikelstandort:
Justizauktionszentrum Wien
Dr. Adolf Schärf Platz 3
1220 Wien
Bundesland:
Wien
Verkäufer:
Gerichtsvollzieher Ferdinand Dragon
Versandart:
Post
Versandkosten:
Österreich Fahne 7,38 €
Versicherungskosten:
0,00 €
Versand nach:
EU
Lieferdetails:
Versandkosten EU-weit € 18,77
versandkostenfreie Selbstabholung immer möglich
Achtung:
Ein versicherter Versand falls gewünscht muss selbst organisiert werden! 
Bezahlung:
Vorkasse durch Banküberweisung

Rechtsform:

Internet-Versteigerung nach der Exekutionsordnung
Keine Gewährleistung (§ 270 Abs. 4 EO)
Kein Rücktrittsrecht; FAGG nicht anwendbar (§ 270 Abs. 4 EO)
Versendung erfolgt auf Gefahr des Erstehers (§ 281a EO)
Sofortkauf, solange noch kein Gebot abgegeben wurde, zu einem Preis, der ein Viertel über dem Schätzwert liegt
Wiederversteigerung bei Säumnis mit der Abholung oder Bezahlung (§ 281b EO)
Bei Abbruch der Versteigerung (z.B. aus rechtlichen Gründen) sind bereits abgegebene Gebote gegenstandslos.



0.01187801361084 - 554