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Audi A4 Avant 3,0 TDI DPF quattro

Audi A4 Avant 3,0 TDI DPF quattro

Österreich Fahne
Auktion ID178355
Schätzwert:
6.000,00 €
Startgebot:
3.000,00 €
Aktuelles Gebot:
5.000,00 €
Aktuelles Gebot:
5.000,00 €

Versand: Selbstabholung
Endet in: Auktion beendet

Höchstbietender
s**a**a
Anzahl Gebote
19
Anzahl Klicks
11976
Anzahl Beobachter
0

Dokumente zur Auktion

Artikelbeschreibung

Bitte beachten Sie die Dokumente zur Auktion unterhalb des Hauptartikelbildes.

Audi A4 Avant 3,0 TDI DPF quattro
Diesel - schwarz
Erstzulassung: 01/2011
Gesamtlaufleistung: 255.517 km abgelesen
Fahrgestellnummer: WAUZZZ8K5BA102511
Schlüssel/Genehmigungsdokumente (KFZSV ./I) vorhanden
Leider keine Besichtigung möglich!
Eine genauere Beschreibung (Gutachten) des Fahrzeuges samt mehreren Fotos entnehmen Sie bitte aus der angehängten PDF-Datei! 

Dokumente zur Auktion

Artikelbeschreibung

Bitte beachten Sie die Dokumente zur Auktion unterhalb des Hauptartikelbildes.

Audi A4 Avant 3,0 TDI DPF quattro
Diesel - schwarz
Erstzulassung: 01/2011
Gesamtlaufleistung: 255.517 km abgelesen
Fahrgestellnummer: WAUZZZ8K5BA102511
Schlüssel/Genehmigungsdokumente (KFZSV ./I) vorhanden
Leider keine Besichtigung möglich!
Eine genauere Beschreibung (Gutachten) des Fahrzeuges samt mehreren Fotos entnehmen Sie bitte aus der angehängten PDF-Datei! 

Details

Auktion endet in
Auktion beendet
Endet am:
23.01.2024 20:00:00
Artikelstandort:
Verwahrer
1220 Wien
Bundesland:
Wien
Verkäufer:
Gerichtsvollzieher Ferdinand Dragon
Versandart:
Selbstabholung
Abholdetails:
Selbstabholung 
Bezahlung:
Vorkasse durch Banküberweisung
Guten Tag ich würde gerne mehr Informationen haben über das Fahrzeug wenn möglich

LG

Antwort:
Auf das Gutachten wird verwiesen!


Frage wurde noch nicht freigeschaltet.

Rechtsform:

Internet-Versteigerung nach der Exekutionsordnung
Keine Gewährleistung (§ 270 Abs. 4 EO)
Kein Rücktrittsrecht; FAGG nicht anwendbar (§ 270 Abs. 4 EO)
Versendung erfolgt auf Gefahr des Erstehers (§ 281a EO)
Sofortkauf ausgeschlossen!
Wiederversteigerung bei Säumnis mit der Abholung oder Bezahlung (§ 281b EO)
Bei Abbruch der Versteigerung (z.B. aus rechtlichen Gründen) sind bereits abgegebene Gebote gegenstandslos.



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