Apple iPhone 13 Pro Max 128GB
Auktion ID170165
- Schätzwert:
- 800,00 €
- Startgebot:
- 400,00 €
- Aktuelles Gebot:
- 589,00 €
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Versand: Post
Endet in: Auktion beendet
- Höchstbietender
- N**4**4
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Dokumente zur Auktion
Artikelbeschreibung
Bitte beachten Sie die Dokumente zur Auktion unterhalb des Hauptartikelbildes.
Apple iPhone 13 Pro Max 128GB gebraucht/Gebrauchsspuren vorhanden
ohne jegliches Zubehör - IMEINr. 357177503404753
Weitere Daten sind nicht bekannt!
Betriebstauglichkeit sowie allenfalls vorhandene Gerätesperren (I-Cloud) konnten nicht überprüft werden!
Aufgrund des Nichtbezahlens vom Ersteigerungserlös wird der Artikel nochmals versteigert!
Spaßbieter müssen mit rechtlichen Konsequenzen rechnen!!
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Apple iPhone 13 Pro Max 128GB gebraucht/Gebrauchsspuren vorhanden
ohne jegliches Zubehör - IMEINr. 357177503404753
Weitere Daten sind nicht bekannt!
Betriebstauglichkeit sowie allenfalls vorhandene Gerätesperren (I-Cloud) konnten nicht überprüft werden!
Aufgrund des Nichtbezahlens vom Ersteigerungserlös wird der Artikel nochmals versteigert!
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Details
- Auktion endet in
- Auktion beendet
- Endet am:
- 13.06.2023 20:00:00
- Artikelstandort:
- Bezirksgericht St. Pölten

Schießstattring 6

3100 St. Pölten
- Bundesland:
- Niederösterreich
- Verkäufer:
- Gerichtsvollzieher Arnold Erdler
- Versandart:
- Post
- Versandkosten:
5,75 €
- Versicherungskosten:
- 0,00 €
- Versand nach:
- EU
- Lieferdetails:
- Versandkosten EU-weit 14,02

versandkostenfreie Selbstabholung immer möglich
- Bezahlung:
- Vorkasse durch Banküberweisung
Antwort:
Betriebstauglichkeit sowie allenfalls vorhandene Gerätesperren (I-Cloud) konnten nicht überprüft werden!
Rechtsform:
Internet-Versteigerung nach der Exekutionsordnung

Keine Gewährleistung (§ 270 Abs. 4 EO)

Kein Rücktrittsrecht; FAGG nicht anwendbar (§ 270 Abs. 4 EO)

Versendung erfolgt auf Gefahr des Erstehers (§ 281a EO)

Sofortkauf, solange noch kein Gebot abgegeben wurde, zu einem Preis, der ein Viertel über dem Schätzwert liegt

Wiederversteigerung bei Säumnis mit der Abholung oder Bezahlung (§ 281b EO)

Bei Abbruch der Versteigerung (z.B. aus rechtlichen Gründen) sind bereits abgegebene Gebote gegenstandslos.