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Wein

49 Flaschen Wein

Österreich Fahne
Auktion ID182428
Schätzwert:
6.214,00 €
Startgebot:
3.107,00 €
Aktuelles Gebot:
3.107,00 €
Aktuelles Gebot:
3.107,00 €

Versand: Selbstabholung
Endet in: Auktion beendet

Höchstbietender
K**o**o
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1
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Dokumente zur Auktion

Artikelbeschreibung

Bitte beachten Sie die Dokumente zur Auktion unterhalb des Hauptartikelbildes.

Versteigert wird aus dem Gutachten die Position 3 bis 8
16 x 0,75 Barolo DOCG, Falletto 1997
10 x 0,75 Merlot Fantinel, Grave del Friuli 1983
3 x 0,75 Barolo DOCG, Roche de Manzoni 1998
3 x 0,75 Chianti Rosso, Capelli 1959
10 x 0,75 Rosso di Montepulc., Ten. Poggione 1982
7 x 0,75Ornellaia, Bolgheri 1999
Leider keine Besichtigung möglich!
Abgabe nur an volljährige Personen (gültiger Lichtbildausweis)!
Eine genauere Beschreibung (Gutachten) entnehmen Sie bitte aus der angehängten PDF-Datei!

Dokumente zur Auktion

Artikelbeschreibung

Bitte beachten Sie die Dokumente zur Auktion unterhalb des Hauptartikelbildes.

Versteigert wird aus dem Gutachten die Position 3 bis 8
16 x 0,75 Barolo DOCG, Falletto 1997
10 x 0,75 Merlot Fantinel, Grave del Friuli 1983
3 x 0,75 Barolo DOCG, Roche de Manzoni 1998
3 x 0,75 Chianti Rosso, Capelli 1959
10 x 0,75 Rosso di Montepulc., Ten. Poggione 1982
7 x 0,75Ornellaia, Bolgheri 1999
Leider keine Besichtigung möglich!
Abgabe nur an volljährige Personen (gültiger Lichtbildausweis)!
Eine genauere Beschreibung (Gutachten) entnehmen Sie bitte aus der angehängten PDF-Datei!

Details

Auktion endet in
Auktion beendet
Endet am:
16.04.2024 20:01:00
Artikelstandort:
Verwahrer
8342 Gnas
Bundesland:
Steiermark
Verkäufer:
Gerichtsvollzieher Hans Peter Hierzer
Versandart:
Selbstabholung
Abholdetails:
Selbstabholung 
Bezahlung:
Vorkasse durch Banküberweisung

Rechtsform:

Internet-Versteigerung nach der Exekutionsordnung
Keine Gewährleistung (§ 270 Abs. 4 EO)
Kein Rücktrittsrecht; FAGG nicht anwendbar (§ 270 Abs. 4 EO)
Versendung erfolgt auf Gefahr des Erstehers (§ 281a EO)
Sofortkauf, solange noch kein Gebot abgegeben wurde, zu einem Preis, der ein Viertel über dem Schätzwert liegt
Wiederversteigerung bei Säumnis mit der Abholung oder Bezahlung (§ 281b EO)
Bei Abbruch der Versteigerung (z.B. aus rechtlichen Gründen) sind bereits abgegebene Gebote gegenstandslos.



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