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Cartier Love Armreif mittleres Modell u.a.
Cartier Love Armreif mittleres Modell u.a.

Cartier Love Armreif mittleres Modell u.a.

Österreich Fahne
Auktion ID203589
Schätzwert:
7.500,00 €
Startgebot:
3.750,00 €
Aktuelles Gebot:
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Versand: Post
Endet in: 15 Tage, 4 Stunden, 54 Minuten

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Artikelbeschreibung

Cartier Love Armreif mittleres Modell
18 cm Breite 4,8 mm mit 4 Brillianten
Mit deutlichen Tragespuren, eine Verschlussschraube fehlt!
Cartier Herrenring Love Größe 69
zusammen 37 g - beide 750 ‰ punziert - insgesamt 0,19 ct
ohne Box/Papiere/Zubehör
Materialwert: € 3.000,00
Schätzung und Artikelbeschreibung erfolgte durch einen Sachverständigen!

Artikelbeschreibung

Cartier Love Armreif mittleres Modell
18 cm Breite 4,8 mm mit 4 Brillianten
Mit deutlichen Tragespuren, eine Verschlussschraube fehlt!
Cartier Herrenring Love Größe 69
zusammen 37 g - beide 750 ‰ punziert - insgesamt 0,19 ct
ohne Box/Papiere/Zubehör
Materialwert: € 3.000,00
Schätzung und Artikelbeschreibung erfolgte durch einen Sachverständigen!

Details

Auktion endet in
15 Tage, 4 Stunden, 54 Minuten
Endet am:
26.12.2025 20:00:00
Artikelstandort:
Justizauktionszentrum Wien
Dr. Adolf Schärf Platz 3
1220 Wien
Bundesland:
Niederösterreich
Verkäufer:
Gerichtsvollzieher Christof Mölk
Versandart:
Post
Versandkosten:
Österreich Fahne 7,38 €
Versicherungskosten:
0,00 €
Versand nach:
EU
Lieferdetails:
Versandkosten EU-weit € 18,77
versandkostenfreie Selbstabholung immer möglich
Achtung:
Ein versicherter Versand falls gewünscht muss selbst organisiert werden! 
Bezahlung:
Vorkasse durch Banküberweisung

Rechtsform:

Internet-Versteigerung nach der Exekutionsordnung
Keine Gewährleistung (§ 270 Abs. 4 EO)
Kein Rücktrittsrecht; FAGG nicht anwendbar (§ 270 Abs. 4 EO)
Versendung erfolgt auf Gefahr des Erstehers (§ 281a EO)
Sofortkauf, solange noch kein Gebot abgegeben wurde, zu einem Preis, der ein Viertel über dem Schätzwert liegt
Wiederversteigerung bei Säumnis mit der Abholung oder Bezahlung (§ 281b EO)
Bei Abbruch der Versteigerung (z.B. aus rechtlichen Gründen) sind bereits abgegebene Gebote gegenstandslos.



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