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Handy der Marke Apple iPhone 15
Handy der Marke Apple iPhone 15

Handy der Marke Apple iPhone 15

Österreich Fahne
Auktion ID190165
Schätzwert:
760,00 €
Startgebot:
380,00 €
Aktuelles Gebot:
420,00 €
Aktuelles Gebot:
420,00 €

Versand: Post
Endet in: Auktion beendet

Höchstbietender
S**a**r
Anzahl Gebote
5
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888
Anzahl Beobachter
10

Artikelbeschreibung

Handy der Marke Apple iPhone 15 - ROW, 128GB, BLACK
inkl. Ladekabel/Hülle - ohne sonstiges Zubehör - IMEI: 356942577460614
gebraucht/Gebrauchsspuren vorhanden
Weitere Daten sind nicht bekannt!
Betriebstauglichkeit sowie allenfalls vorhandene Gerätesperren (I-Cloud) konnten nicht überprüft werden!

Artikelbeschreibung

Handy der Marke Apple iPhone 15 - ROW, 128GB, BLACK
inkl. Ladekabel/Hülle - ohne sonstiges Zubehör - IMEI: 356942577460614
gebraucht/Gebrauchsspuren vorhanden
Weitere Daten sind nicht bekannt!
Betriebstauglichkeit sowie allenfalls vorhandene Gerätesperren (I-Cloud) konnten nicht überprüft werden!

Details

Auktion endet in
Auktion beendet
Endet am:
02.12.2024 20:00:00
Artikelstandort:
Justizauktionszentrum Wien
Dr. Adolf Schärf Platz 3
1220 Wien
Bundesland:
Wien
Verkäufer:
Gerichtsvollzieher Gerald Greisl
Versandart:
Post
Versandkosten:
Österreich Fahne 7,06 €
Versicherungskosten:
0,00 €
Versand nach:
EU
Lieferdetails:
Versandkosten EU-weit € 17,90
versandkostenfreie Selbstabholung immer möglich 
Bezahlung:
Vorkasse durch Banküberweisung
Hallo, hat das Display denn Kratzer? Vielen Dank

Was heißt ROW in der Beschreibung?

Hallo.

Bedeutet die Produktinfo, dass nicht einmal klar ist, ob das Handy angeht?

Rechtsform:

Internet-Versteigerung nach der Exekutionsordnung
Keine Gewährleistung (§ 270 Abs. 4 EO)
Kein Rücktrittsrecht; FAGG nicht anwendbar (§ 270 Abs. 4 EO)
Versendung erfolgt auf Gefahr des Erstehers (§ 281a EO)
Sofortkauf, solange noch kein Gebot abgegeben wurde, zu einem Preis, der ein Viertel über dem Schätzwert liegt
Wiederversteigerung bei Säumnis mit der Abholung oder Bezahlung (§ 281b EO)
Bei Abbruch der Versteigerung (z.B. aus rechtlichen Gründen) sind bereits abgegebene Gebote gegenstandslos.



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