Handy der Marke Apple iPhone
Auktion ID174027
- Schätzwert:
- 140,00 €
- Startgebot:
- 70,00 €
- Aktuelles Gebot:
- 311,01 €
- Aktuelles Gebot:
- 311,01 €
Versand: Post
Endet in: 1 Tag, 19 Stunden, 45 Minuten
- Höchstbietender
- T**t**s
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- 29
Artikelbeschreibung
Keine Angaben zur Betriebstauglichkeit bei der Auktion (z.B. bei Bekleidung, Gemälden, Büchern usw.).
Handy der Marke Apple iPhone Pro gebraucht/Gebrauchsspuren vorhanden
Modell lässt sich nicht eruieren!
ohne jegliches Zubehör - IMEI:352835980568516
leichte Kratzer am Display - Gerät lässt sich einschalten
Weitere Daten sind nicht bekannt!
Betriebstauglichkeit sowie allenfalls vorhandene Gerätesperren (I-Cloud) konnten nicht überprüft werden!
Artikelbeschreibung
Keine Angaben zur Betriebstauglichkeit bei der Auktion (z.B. bei Bekleidung, Gemälden, Büchern usw.).
Handy der Marke Apple iPhone Pro gebraucht/Gebrauchsspuren vorhanden
Modell lässt sich nicht eruieren!
ohne jegliches Zubehör - IMEI:352835980568516
leichte Kratzer am Display - Gerät lässt sich einschalten
Weitere Daten sind nicht bekannt!
Betriebstauglichkeit sowie allenfalls vorhandene Gerätesperren (I-Cloud) konnten nicht überprüft werden!
Details
- Auktion endet in
- 1 Tag, 19 Stunden, 45 Minuten
- Endet am:
- 25.09.2023 20:04:00
- Artikelstandort:
- Justiz-Auktions-Zentrum Wien

Dr. Adolf Schärf Platz 3

1220 Wien
- Bundesland:
- Wien
- Verkäufer:
- Leiterin der Auktionshalle Lydia Goldenits
- Versandart:
- Post
- Versandkosten:
5,25 €
- Versicherungskosten:
- 0,00 €
- Versand nach:
- EU
- Lieferdetails:
- Versandkosten EU weit € 10,90

versandkostenfreie Selbstabholung immer möglich
- Bezahlung:
- Vorkasse durch Banküberweisung
Rechtsform:
Internet-Versteigerung nach der Exekutionsordnung
Keine Gewährleistung (§ 270 Abs. 4 EO)
Kein Rücktrittsrecht; FAGG nicht anwendbar (§ 270 Abs. 4 EO)
Versendung erfolgt auf Gefahr des Erstehers (§ 281a EO)
Sofortkauf ausgeschlossen!
Wiederversteigerung bei Säumnis mit der Abholung oder Bezahlung (§ 281b EO)
Bei Abbruch der Versteigerung (z.B. aus rechtlichen Gründen) sind bereits abgegebene Gebote gegenstandslos.