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Handy der Marke Samsung Galaxy S20 FE
Handy der Marke Samsung Galaxy S20 FE
Handy der Marke Samsung Galaxy S20 FE

Handy der Marke Samsung Galaxy S20 FE

Österreich Fahne
Auktion ID200655
Schätzwert:
80,00 €
Startgebot:
40,00 €
Aktuelles Gebot:
40,00 €
Aktuelles Gebot:
40,00 €

Versand: Post
Endet in: 12 Tage, 7 Stunden, 15 Minuten

Höchstbietender
C**a**r
Anzahl Gebote
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Artikelbeschreibung

Handy der Marke Samsung Galaxy S20 FE - Model: SM-G780G
ohne jegliches Zubehör - IMEI: 355497592126774
gebraucht/Gebrauchsspuren vorhanden - Rückseite löst sich
Handy lässt sich nicht laden und einschalten!
Apple Air Pods Modellnummer: A2190 gebraucht/Gebrauchsspuren vorhanden
Weitere Daten sind nicht bekannt!
Die Betriebstauglichkeit sowie allfällige Sperren (I-Cloud) auf den Geräten konnte nicht überprüft werden!

 


 

Artikelbeschreibung

Handy der Marke Samsung Galaxy S20 FE - Model: SM-G780G
ohne jegliches Zubehör - IMEI: 355497592126774
gebraucht/Gebrauchsspuren vorhanden - Rückseite löst sich
Handy lässt sich nicht laden und einschalten!
Apple Air Pods Modellnummer: A2190 gebraucht/Gebrauchsspuren vorhanden
Weitere Daten sind nicht bekannt!
Die Betriebstauglichkeit sowie allfällige Sperren (I-Cloud) auf den Geräten konnte nicht überprüft werden!

 


 

Details

Auktion endet in
12 Tage, 7 Stunden, 15 Minuten
Endet am:
24.09.2025 20:05:00
Artikelstandort:
Justiz-Auktions-Zentrum Wien
Dr. Adolf Schärf Platz 3
1220 Wien
Bundesland:
Wien
Verkäufer:
Leiterin der Auktionshalle Lydia Goldenits
Versandart:
Post
Versandkosten:
Österreich Fahne 5,65 €
Versicherungskosten:
0,00 €
Versand nach:
EU
Lieferdetails:
Versandkosten EU-weit € 10,90
versandkostenfreie Selbstabholung immer möglich 
Bezahlung:
Vorkasse durch Banküberweisung

Rechtsform:

Internet-Versteigerung nach der Exekutionsordnung
Keine Gewährleistung (§ 270 Abs. 4 EO)
Kein Rücktrittsrecht; FAGG nicht anwendbar (§ 270 Abs. 4 EO)
Versendung erfolgt auf Gefahr des Erstehers (§ 281a EO)
Sofortkauf ausgeschlossen!
Wiederversteigerung bei Säumnis mit der Abholung oder Bezahlung (§ 281b EO)
Bei Abbruch der Versteigerung (z.B. aus rechtlichen Gründen) sind bereits abgegebene Gebote gegenstandslos.



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