Leichte Sprache Gebärdensprache Barrierefreiheit

Inhalt:

zurück
Herren Tasche mit Trägerriemen von Gucci ca. 35x 30 cm
Herren Tasche mit Trägerriemen von Gucci ca. 35x 30 cm
Herren Tasche mit Trägerriemen von Gucci ca. 35x 30 cm
Herren Tasche mit Trägerriemen von Gucci ca. 35x 30 cm
Herren Tasche mit Trägerriemen von Gucci ca. 35x 30 cm
Herren Tasche mit Trägerriemen von Gucci ca. 35x 30 cm
Herren Tasche mit Trägerriemen von Gucci ca. 35x 30 cm
Herren Tasche mit Trägerriemen von Gucci ca. 35x 30 cm
>

Herren Tasche mit Trägerriemen von Gucci ca. 35x 30 cm

Österreich Fahne
Auktion ID199779
Schätzwert:
250,00 €
Startgebot:
125,00 €
Aktuelles Gebot:
125,00 €
Aktuelles Gebot:
125,00 €

Versand: Post
Endet in: 9 Tage, 0 Stunden, 14 Minuten

Höchstbietender
N**o**1
Anzahl Gebote
1
Anzahl Klicks
89
Anzahl Beobachter
2

Artikelbeschreibung

Herren Tasche mit Trägerriemen von Gucci
ca. 35x 30 cm schwarz mit starken Gebrauchsspuren
Schätzung und Artikelbeschreibung erfolgte durch einen Sachverständigen!

Artikelbeschreibung

Herren Tasche mit Trägerriemen von Gucci
ca. 35x 30 cm schwarz mit starken Gebrauchsspuren
Schätzung und Artikelbeschreibung erfolgte durch einen Sachverständigen!

Details

Auktion endet in
9 Tage, 0 Stunden, 14 Minuten
Endet am:
06.08.2025 16:00:00
Artikelstandort:
Bezirksgericht Kitzbühel
Wagnerstraße 17
6370 Kitzbühel
Bundesland:
Tirol
Verkäufer:
Gerichtsvollzieher Rene Reiter
Versandart:
Post
Versandkosten:
Österreich Fahne 4,65 €
Versicherungskosten:
0,00 €
Versand nach:
EU
Lieferdetails:
Versandkosten EU-weit € 9,90
versandkostenfreie Selbstabholung immer möglich 
Bezahlung:
Vorkasse durch Banküberweisung

Rechtsform:

Internet-Versteigerung nach der Exekutionsordnung
Keine Gewährleistung (§ 270 Abs. 4 EO)
Kein Rücktrittsrecht; FAGG nicht anwendbar (§ 270 Abs. 4 EO)
Versendung erfolgt auf Gefahr des Erstehers (§ 281a EO)
Sofortkauf, solange noch kein Gebot abgegeben wurde, zu einem Preis, der ein Viertel über dem Schätzwert liegt
Wiederversteigerung bei Säumnis mit der Abholung oder Bezahlung (§ 281b EO)
Bei Abbruch der Versteigerung (z.B. aus rechtlichen Gründen) sind bereits abgegebene Gebote gegenstandslos.



0.012035131454468 - 454