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Herrenarmbanduhr Tudor Black Bay
Herrenarmbanduhr Tudor Black Bay
Herrenarmbanduhr Tudor Black Bay

Herrenarmbanduhr Tudor Black Bay

Österreich Fahne
Auktion ID210595
Schätzwert:
2.000,00 €
Startgebot:
1.000,00 €
Aktuelles Gebot:
2.650,00 €
Aktuelles Gebot:
2.650,00 €

Versand: Post
Endet in: Auktion beendet

Höchstbietender
c**k**1
Anzahl Gebote
25
Anzahl Klicks
5669
Anzahl Beobachter
41

Artikelbeschreibung

Herrenarmbanduhr Tudor Black Bay
gebraucht/Gebrauchsspuren vorhanden -  ohne Case
Weitere Daten sind nicht bekannt!
Betriebstauglichkeit konnte nicht überprüft werden!

Artikelbeschreibung

Herrenarmbanduhr Tudor Black Bay
gebraucht/Gebrauchsspuren vorhanden -  ohne Case
Weitere Daten sind nicht bekannt!
Betriebstauglichkeit konnte nicht überprüft werden!

Details

Auktion endet in
Auktion beendet
Endet am:
14.08.2026 20:00:00
Artikelstandort:
Bezirksgericht Dornbirn
Kapuzinergasse 12
6850 Dornbirn
Bundesland:
Vorarlberg
Verkäufer:
Gerichtsvollzieher Klaus Koch
Versandart:
Post
Versandkosten:
Österreich Fahne 6,40 €
Versicherungskosten:
0,00 €
Versand nach:
EU
Lieferdetails:
Versandkosten EU-weit € 17,79
versandkostenfreie Selbstabholung immer möglich
Achtung:
Ein versicherter Versand falls gewünscht muss selbst organisiert werden! 
Bezahlung:
Vorkasse durch Banküberweisung
Guten Morgen
Gibt es Belege zur Originalität?

Antwort:
Uhr wurde in Begutachtung gegeben und für Echt befunden.


Gab es eine Begutachtung durch einen Sachverständigen. Wie schließen Sie einen Blender mit Chinawerk aus? Bei angepeilten 2000€?

Antwort:
Uhr wurde in Begutachtung gegeben und für Echt befunden!


Guten Tag
Können Sie die Echtheit der Uhr bestätigen? Gibt es ein Gutachten?
MfG

Antwort:
Uhr wurde in Begutachtung gegeben und für Echt befunden


Läuft die Uhr? Müsste ja nach leichten schütteln bzw. bewegen von selbst anlaufen.

Rechtsform:

Internet-Versteigerung nach der Exekutionsordnung
Keine Gewährleistung (§ 270 Abs. 4 EO)
Kein Rücktrittsrecht; FAGG nicht anwendbar (§ 270 Abs. 4 EO)
Versendung erfolgt auf Gefahr des Erstehers (§ 281a EO)
Sofortkauf, solange noch kein Gebot abgegeben wurde, zu einem Preis, der ein Viertel über dem Schätzwert liegt
Wiederversteigerung bei Säumnis mit der Abholung oder Bezahlung (§ 281b EO)
Bei Abbruch der Versteigerung (z.B. aus rechtlichen Gründen) sind bereits abgegebene Gebote gegenstandslos.



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Server: 2026