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Herrenarmbanduhr der Marke Breitling for Bentley
Herrenarmbanduhr der Marke Breitling for Bentley

Herrenarmbanduhr der Marke Breitling for Bentley

Österreich Fahne
Auktion ID180698
Schätzwert:
7.500,00 €
Startgebot:
3.750,00 €
Aktuelles Gebot:
4.800,00 €
Aktuelles Gebot:
4.800,00 €

Versand: Post
Endet in: Auktion beendet

Höchstbietender
H**c**t
Anzahl Gebote
12
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Artikelbeschreibung

Herrenarmbanduhr der Marke Breitling for Bentley
Referenznummer: P19362 - Seriennummer: 2283518
Modell: Mark VI
Gehäusematerial: Stahl - Gehäusedurchmesser: 42 mm
Uhrwerk: Automatik Chronograph, halbewiger Kalender
Zustand: leichte Gebrauchsspuren, Originalband und Schließe, funktionstüchtig, ohne Gewähr auf Dauerfunktion, Originalbox, ohne Papiere!
Schätzung und Artikelbeschreibung erfolgte durch einen Sachverständigen!

Artikelbeschreibung

Herrenarmbanduhr der Marke Breitling for Bentley
Referenznummer: P19362 - Seriennummer: 2283518
Modell: Mark VI
Gehäusematerial: Stahl - Gehäusedurchmesser: 42 mm
Uhrwerk: Automatik Chronograph, halbewiger Kalender
Zustand: leichte Gebrauchsspuren, Originalband und Schließe, funktionstüchtig, ohne Gewähr auf Dauerfunktion, Originalbox, ohne Papiere!
Schätzung und Artikelbeschreibung erfolgte durch einen Sachverständigen!

Details

Auktion endet in
Auktion beendet
Endet am:
03.04.2024 20:02:00
Artikelstandort:
Justizauktionszentrum Wien
Dr. Adolf Schärf Platz 3
1220 Wien
Bundesland:
Burgenland
Verkäufer:
Gerichtsvollzieher Christopher Pinterits
Versandart:
Post
Versandkosten:
Österreich Fahne 7,31 €
Versicherungskosten:
0,00 €
Versand nach:
EU
Lieferdetails:
Versandkosten EU-weit € 16,81
versandkostenfreie Selbstabholung immer möglich
Achtung:
Ein versicherter Versand falls gewünscht muss selbst organisiert werden! 
Bezahlung:
Vorkasse durch Banküberweisung

Rechtsform:

Internet-Versteigerung nach der Exekutionsordnung
Keine Gewährleistung (§ 270 Abs. 4 EO)
Kein Rücktrittsrecht; FAGG nicht anwendbar (§ 270 Abs. 4 EO)
Versendung erfolgt auf Gefahr des Erstehers (§ 281a EO)
Sofortkauf, solange noch kein Gebot abgegeben wurde, zu einem Preis, der ein Viertel über dem Schätzwert liegt
Wiederversteigerung bei Säumnis mit der Abholung oder Bezahlung (§ 281b EO)
Bei Abbruch der Versteigerung (z.B. aus rechtlichen Gründen) sind bereits abgegebene Gebote gegenstandslos.



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