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Herrenring in 585er Gold mit ca. 1,24 Carat Diamanten
Herrenring in 585er Gold mit ca. 1,24 Carat Diamanten

Herrenring in 585er Gold mit ca. 1,24 Carat Diamanten

Österreich Fahne
Auktion ID196901
Schätzwert:
1.615,00 €
Startgebot:
976,00 €
Aktuelles Gebot:
0,00 €
Startgebot:
976,00 €

Versand: Post
Endet in: 12 Tage, 0 Stunden, 13 Minuten

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Dokumente zur Auktion

Artikelbeschreibung

Bitte beachten Sie die Dokumente zur Auktion unterhalb des Hauptartikelbildes.

Versteigert wird aus dem Gutachten die Position 3
Herrenring in 585er Gold mit ca. 1,24 Carat Diamanten
Farbgrad mittel Reinheit mittel-niedrig im Brillantschliff total 18,22g
Materialwert: € 976
Schätzung und Artikelbeschreibung erfolgte durch einen Sachverständigen!

Dokumente zur Auktion

Artikelbeschreibung

Bitte beachten Sie die Dokumente zur Auktion unterhalb des Hauptartikelbildes.

Versteigert wird aus dem Gutachten die Position 3
Herrenring in 585er Gold mit ca. 1,24 Carat Diamanten
Farbgrad mittel Reinheit mittel-niedrig im Brillantschliff total 18,22g
Materialwert: € 976
Schätzung und Artikelbeschreibung erfolgte durch einen Sachverständigen!

Details

Auktion endet in
12 Tage, 0 Stunden, 13 Minuten
Endet am:
27.05.2025 20:02:00
Artikelstandort:
Bezirksgericht Klagenfurt
Feldkirchner Straße 6
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Bundesland:
Kärnten
Verkäufer:
Gerichtsvollzieher Patrick Lechner
Versandart:
Post
Versandkosten:
Österreich Fahne 6,06 €
Versicherungskosten:
0,00 €
Versand nach:
EU
Lieferdetails:
Versandkosten EU-weit € 16,90
versandkostenfreie Selbstabholung immer möglich
Achtung:
Ein versicherter Versand falls gewünscht muss selbst organisiert werden! 
Bezahlung:
Vorkasse durch Banküberweisung

Rechtsform:

Internet-Versteigerung nach der Exekutionsordnung
Keine Gewährleistung (§ 270 Abs. 4 EO)
Kein Rücktrittsrecht; FAGG nicht anwendbar (§ 270 Abs. 4 EO)
Versendung erfolgt auf Gefahr des Erstehers (§ 281a EO)
Sofortkauf, solange noch kein Gebot abgegeben wurde, zu einem Preis, der ein Viertel über dem Schätzwert liegt
Wiederversteigerung bei Säumnis mit der Abholung oder Bezahlung (§ 281b EO)
Bei Abbruch der Versteigerung (z.B. aus rechtlichen Gründen) sind bereits abgegebene Gebote gegenstandslos.



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