Dokumente zur Auktion
- Liste der Gegenstände (25 KB)
Artikelbeschreibung
Zustand: Gebraucht
Bitte beachten Sie die Dokumente zur Auktion unterhalb des Hauptartikelbildes.
Ich versteigerte hiermit als Sachgesamtheit im Sinne des Bürgerlichen Rechts (Palandt, BGB, Überblick zu § 90, Rn. 5) verschiedene, teils hochwertige Gegenstände, die im Wege eines Vermögensarrestverfahrens gepfändet wurden. Dessen Notveräußerung gem. § 111p StPO wurde nunmehr durch die zuständige Staatsanwaltschaft angeordnet.
Der Umfang und geschätzte Wert der zu versteigernden Gegenstände ergibt sich aus der als Anhang beigefügten Liste.
Die auf den Lichtbildern ersichtlichen Gegenstände stellen nur einen geringen Teil der zu versteigernden Gegenstände dar.
Sämtliche zu versteigernden Gegenstände wurden im Vorfeld NICHT auf ihre Funktionalität hin überprüft. Es muss davon ausgegangen werden muss, dass einzelne bzw. mehrere Gegenstände möglicherweise defekt bzw. nicht funktionstüchtig sind. Die Gegenstände werden in dem Zustand veräußerst, in dem sie sich befinden. Für Güte, Beschaffenheit und Vollständigkeit wird ausdrücklich keine Gewähr geleistet.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Durchführung der Pfändung im August 2021 erfolgte und die Gegenstände seitdem eingelagert sind.
W I C H T I G E H I N W E I S E:
Der Höchstbietende hat den Kaufpreis binnen 7 Werktagen nach Auktionsende auf mein Dienstkonto zu überweisen. Meine Bankverbindung wird Ihnen sofort nach Auktionsende bekannt gegeben.
Die vollständige Abholung der Sachen hat binnen 14 Werktagen Tagen nach Auktionsende zu erfolgen, wobei der Kaufpreis vor Abholung auf meinem Konto eingegangen sein muss. Die genauen Abholungsmodalitäten mit Anschrift und Kontaktdaten der herausgebenden Spedition werden Ihnen nach Auktionsende mitgeteilt. Sollte die Abholung der Ware nicht durch den Käufer selbst, sondern durch einen Dritten erfolgen, so hat dieser eine Vollmacht vorzulegen, die vom Käufer ausgestellt wurde.
Es wird explizit darauf hingewiesen, dass die Versteigerung der Gegenstände wiederholt wird, wenn die o. g. Fristen vom Käufer nicht eingehalten worden sind. Sollte der Käufer in diesem Fall schon die Zahlung des Kaufpreises geleistet haben, wird dieser Betrag in voller Höhe auf das Konto des Einzahlers erstattet. der Käufer verzichtet bei Nichteinhaltung der o. g. Fristen außerdem explizit auf sämtliche Ansprüche aus der Versteigerung.
Sie werden hiermit aufgefordert, nur dann ein Gebot abzugeben, wenn Sie willens und in der Lage sind, die vorgenannten Fristen einzuhalten. Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich mit den von mir genannten Bedingungen einverstanden.