Kamel welches eine Blumenvase trägt
Auktion ID182260
- Schätzwert:
- 400,00 €
- Startgebot:
- 200,00 €
- Aktuelles Gebot:
- 210,00 €
- Aktuelles Gebot:
- 210,00 €
Versand: Post
Endet in: 2 Tage, 12 Stunden, 12 Minuten
- Höchstbietender
- K**n**n
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- 6
Dokumente zur Auktion
Artikelbeschreibung
Bitte beachten Sie die Dokumente zur Auktion unterhalb des Hauptartikelbildes.
Versteigert wird aus dem Gutachten die Position 27
Wong Lee, (Hongkong, Manufaktur gegründet 1995)
Kamel welches eine Blumenvase trägt - Bronze, Porzellan
Marke am Boden des Sockels: WL mit Loorbeerkranz und Krone, H 35 cm
Schätzung und Artikelbeschreibung erfolgte durch einen Sachverständigen!
Dokumente zur Auktion
Artikelbeschreibung
Bitte beachten Sie die Dokumente zur Auktion unterhalb des Hauptartikelbildes.
Versteigert wird aus dem Gutachten die Position 27
Wong Lee, (Hongkong, Manufaktur gegründet 1995)
Kamel welches eine Blumenvase trägt - Bronze, Porzellan
Marke am Boden des Sockels: WL mit Loorbeerkranz und Krone, H 35 cm
Schätzung und Artikelbeschreibung erfolgte durch einen Sachverständigen!
Details
- Auktion endet in
- 2 Tage, 12 Stunden, 12 Minuten
- Endet am:
- 06.05.2024 20:25:00
- Artikelstandort:
- Justizauktionszentrum Wien

Dr. Adolf Schärf Platz 3

1220 Wien
- Bundesland:
- Wien
- Verkäufer:
- Gerichtsvollzieher Patrick Büchler
- Versandart:
- Post
- Versandkosten:
- 9,02 €
- Versicherungskosten:
- 0,00 €
- Versand nach:
- EU
- Lieferdetails:
- Versandkosten EU-weit € 22,41

versandkostenfreie Selbstabholung immer möglich
- Bezahlung:
- Vorkasse durch Banküberweisung
Rechtsform:
Internet-Versteigerung nach der Exekutionsordnung
Keine Gewährleistung (§ 270 Abs. 4 EO)
Kein Rücktrittsrecht; FAGG nicht anwendbar (§ 270 Abs. 4 EO)
Versendung erfolgt auf Gefahr des Erstehers (§ 281a EO)
Sofortkauf, solange noch kein Gebot abgegeben wurde, zu einem Preis, der ein Viertel über dem Schätzwert liegt
Wiederversteigerung bei Säumnis mit der Abholung oder Bezahlung (§ 281b EO)
Bei Abbruch der Versteigerung (z.B. aus rechtlichen Gründen) sind bereits abgegebene Gebote gegenstandslos.