Konvolut bestehend aus 4 Handys
Auktion ID199146
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- Startgebot:
- 40,00 €
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- 40,00 €
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Endet in: 13 Tage, 15 Stunden, 28 Minuten
- Höchstbietender
- S**d**9
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Artikelbeschreibung
Konvolut bestehend aus 4 Handys
1 Handy der Marke iPhone 13 Pro - IMEI: 353851666196828
1 Handy der Marke Redmi - IMEI: 866092068742741
1 Handy der Marke Redmi - Model: 22126RN91Y - IMEI: unbekannt
1 Handy der Marke Samsung Galaxy A5 - IMEI: 355212090525819
ohne jegliches Zubehör - gebraucht/Gebrauchsspuren vorhanden
Alle am Display beschädigt, teilweise auch auf der Rückseite!
Weitere Daten sind nicht bekannt!
Die Betriebstauglichkeit sowie allfällige Sperren (I-Cloud) auf den
Geräten konnte nicht überprüft werden!
Artikelbeschreibung
Konvolut bestehend aus 4 Handys
1 Handy der Marke iPhone 13 Pro - IMEI: 353851666196828
1 Handy der Marke Redmi - IMEI: 866092068742741
1 Handy der Marke Redmi - Model: 22126RN91Y - IMEI: unbekannt
1 Handy der Marke Samsung Galaxy A5 - IMEI: 355212090525819
ohne jegliches Zubehör - gebraucht/Gebrauchsspuren vorhanden
Alle am Display beschädigt, teilweise auch auf der Rückseite!
Weitere Daten sind nicht bekannt!
Die Betriebstauglichkeit sowie allfällige Sperren (I-Cloud) auf den
Geräten konnte nicht überprüft werden!
Details
- Auktion endet in
- 13 Tage, 15 Stunden, 28 Minuten
- Endet am:
- 13.08.2025 20:11:00
- Artikelstandort:
- Justiz-Auktions-Zentrum Wien

Dr. Adolf Schärf Platz 3

1220 Wien
- Bundesland:
- Wien
- Verkäufer:
- Leiterin der Auktionshalle Lydia Goldenits
- Versandart:
- Post
- Versandkosten:
5,65 €
- Versicherungskosten:
- 0,00 €
- Versand nach:
- EU
- Lieferdetails:
- Versandkosten EU weit € 10,90

versandkostenfreie Selbstabholung immer möglich
- Bezahlung:
- Vorkasse durch Banküberweisung
Rechtsform:
Internet-Versteigerung nach der Exekutionsordnung

Keine Gewährleistung (§ 270 Abs. 4 EO)

Kein Rücktrittsrecht; FAGG nicht anwendbar (§ 270 Abs. 4 EO)

Versendung erfolgt auf Gefahr des Erstehers (§ 281a EO)

Sofortkauf ausgeschlossen!

Wiederversteigerung bei Säumnis mit der Abholung oder Bezahlung (§ 281b EO)

Bei Abbruch der Versteigerung (z.B. aus rechtlichen Gründen) sind bereits abgegebene Gebote gegenstandslos.