LKW FORD (USA) F350 XL Super Duty Crew Cab 5,4 L
Auktion ID192834
- Schätzwert:
- 4.800,00 €
- Startgebot:
- 2.400,00 €
- Aktuelles Gebot:
- 4.500,00 €
- Aktuelles Gebot:
- 4.500,00 €
Versand: Selbstabholung
Endet in: Auktion beendet
- Höchstbietender
- S**r**p
- Anzahl Gebote
- 23
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- 5943
- Anzahl Beobachter
- 53
Dokumente zur Auktion
Artikelbeschreibung
Bitte beachten Sie die Dokumente zur Auktion unterhalb des Hauptartikelbildes.
LKW FORD (USA) F350 XL Super Duty Crew Cab 5,4 L Triton
Benziner - grün
Erstzulassung: 05/1999
Kilometerstand: 124.914 km abgelesen
FIN: 1FTSW30L4XEE46569
1 Schlüssel/Deutsche Zulassungsbescheinigung (Teil II) vorhanden!
Leider keine Besichtigung möglich!
Eine genauere Beschreibung (Gutachten) des Fahrzeuges samt mehreren Fotos entnehmen Sie bitte aus der angehängten PDF-Datei!
Dokumente zur Auktion
Artikelbeschreibung
Bitte beachten Sie die Dokumente zur Auktion unterhalb des Hauptartikelbildes.
LKW FORD (USA) F350 XL Super Duty Crew Cab 5,4 L Triton
Benziner - grün
Erstzulassung: 05/1999
Kilometerstand: 124.914 km abgelesen
FIN: 1FTSW30L4XEE46569
1 Schlüssel/Deutsche Zulassungsbescheinigung (Teil II) vorhanden!
Leider keine Besichtigung möglich!
Eine genauere Beschreibung (Gutachten) des Fahrzeuges samt mehreren Fotos entnehmen Sie bitte aus der angehängten PDF-Datei!
Details
- Auktion endet in
- Auktion beendet
- Endet am:
- 13.02.2025 20:00:00
- Artikelstandort:
- Verwahrer

4724 Neukirche/W.
- Bundesland:
- Oberösterreich
- Verkäufer:
- Gerichtsvollzieher Mario Schmolmüller
- Versandart:
- Selbstabholung
- Abholdetails:
- Selbstabholung
- Bezahlung:
- Vorkasse durch Banküberweisung
Antwort:
Keinen Allradantrieb!
Rechtsform:
Internet-Versteigerung nach der Exekutionsordnung

Keine Gewährleistung (§ 270 Abs. 4 EO)

Kein Rücktrittsrecht; FAGG nicht anwendbar (§ 270 Abs. 4 EO)

Versendung erfolgt auf Gefahr des Erstehers (§ 281a EO)

Sofortkauf ausgeschlossen!

Wiederversteigerung bei Säumnis mit der Abholung oder Bezahlung (§ 281b EO)

Bei Abbruch der Versteigerung (z.B. aus rechtlichen Gründen) sind bereits abgegebene Gebote gegenstandslos.