Motorrad Honda CBR 1000 FM
Auktion ID203807
- Schätzwert:
- 800,00 €
- Startgebot:
- 400,00 €
- Aktuelles Gebot:
- 400,00 €
- Aktuelles Gebot:
- 400,00 €
Versand: Selbstabholung
Endet in: 13 Tage, 22 Stunden, 48 Minuten
- Höchstbietender
- B**y**2
- Anzahl Gebote
- 1
- Anzahl Klicks
- 4465
- Anzahl Beobachter
- 11
Dokumente zur Auktion
Artikelbeschreibung
Bitte beachten Sie die Dokumente zur Auktion unterhalb des Hauptartikelbildes.
Motorrad Honda CBR 1000 FM
Benziner - mehrfärbig
Erstzulassung: 04/1991
Fahrgestellnummer: SC242201241
Abgl. Kilometer: !2079! km abgelesen!!
Schlüssel vorhanden - ohne jegliche Papiere
Leider keine Besichtigung möglich!
Eine genauere Beschreibung (Gutachten) entnehmen Sie bitte aus der angehängten PDF-Datei!
Dokumente zur Auktion
Artikelbeschreibung
Bitte beachten Sie die Dokumente zur Auktion unterhalb des Hauptartikelbildes.
Motorrad Honda CBR 1000 FM
Benziner - mehrfärbig
Erstzulassung: 04/1991
Fahrgestellnummer: SC242201241
Abgl. Kilometer: !2079! km abgelesen!!
Schlüssel vorhanden - ohne jegliche Papiere
Leider keine Besichtigung möglich!
Eine genauere Beschreibung (Gutachten) entnehmen Sie bitte aus der angehängten PDF-Datei!
Details
- Auktion endet in
- 13 Tage, 22 Stunden, 48 Minuten
- Endet am:
- 01.01.2026 20:02:00
- Artikelstandort:
- Verwahrer

8820 Neumarkt
- Bundesland:
- Steiermark
- Verkäufer:
- Gerichtsvollzieher Manuel Gusterer
- Versandart:
- Selbstabholung
- Abholdetails:
- Selbstabholung
- Bezahlung:
- Vorkasse durch Banküberweisung
Antwort:
Siehe Gutachten - Bitte selbstständig die zuständigen Stellen kontaktieren
Rechtsform:
Internet-Versteigerung nach der Exekutionsordnung

Keine Gewährleistung (§ 270 Abs. 4 EO)

Kein Rücktrittsrecht; FAGG nicht anwendbar (§ 270 Abs. 4 EO)

Versendung erfolgt auf Gefahr des Erstehers (§ 281a EO)

Sofortkauf, solange noch kein Gebot abgegeben wurde, zu einem Preis, der ein Viertel über dem Schätzwert liegt

Wiederversteigerung bei Säumnis mit der Abholung oder Bezahlung (§ 281b EO)

Bei Abbruch der Versteigerung (z.B. aus rechtlichen Gründen) sind bereits abgegebene Gebote gegenstandslos.