Motorrrad Yamaha XT 350
Auktion ID192947
- Schätzwert:
- 300,00 €
- Startgebot:
- 150,00 €
- Aktuelles Gebot:
- 710,00 €
- Aktuelles Gebot:
- 710,00 €
Versand: Selbstabholung
Endet in: Auktion beendet
- Höchstbietender
- M**i**g
- Anzahl Gebote
- 21
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- 2643
- Anzahl Beobachter
- 17
Dokumente zur Auktion
Artikelbeschreibung
Bitte beachten Sie die Dokumente zur Auktion unterhalb des Hauptartikelbildes.
Motorrrad Yamaha XT 350
Benziner - weiß-rot
Erstzulassung: 03/1986
Fahrgestellnr.: 55V030413
Kilometerstand: 14.822 km abgelesen
Ohne Schlüssel/Papiere!
Leider keine Besichtigung möglich!
Eine genauere Beschreibung (Gutachten) des Fahrzeuges samt mehreren Fotos entnehmen Sie bitte aus der angehängten PDF-Datei!
Aufgrund des Nichtbezahlens vom Ersteigerungserlös wird der Artikel nochmals versteigert!
Spaßbieter müssen mit rechtlichen Konsequenzen rechnen!!
Dokumente zur Auktion
Artikelbeschreibung
Bitte beachten Sie die Dokumente zur Auktion unterhalb des Hauptartikelbildes.
Motorrrad Yamaha XT 350
Benziner - weiß-rot
Erstzulassung: 03/1986
Fahrgestellnr.: 55V030413
Kilometerstand: 14.822 km abgelesen
Ohne Schlüssel/Papiere!
Leider keine Besichtigung möglich!
Eine genauere Beschreibung (Gutachten) des Fahrzeuges samt mehreren Fotos entnehmen Sie bitte aus der angehängten PDF-Datei!
Aufgrund des Nichtbezahlens vom Ersteigerungserlös wird der Artikel nochmals versteigert!
Spaßbieter müssen mit rechtlichen Konsequenzen rechnen!!
Details
- Auktion endet in
- Auktion beendet
- Endet am:
- 06.02.2025 20:00:00
- Artikelstandort:
- Verwahrer

6105 Leutasch
- Bundesland:
- Tirol
- Verkäufer:
- Gerichtsvollzieherin Brigitte Steidl
- Versandart:
- Selbstabholung
- Abholdetails:
- Selbstabholung
- Bezahlung:
- Vorkasse durch Banküberweisung
Rechtsform:
Internet-Versteigerung nach der Exekutionsordnung

Keine Gewährleistung (§ 270 Abs. 4 EO)

Kein Rücktrittsrecht; FAGG nicht anwendbar (§ 270 Abs. 4 EO)

Versendung erfolgt auf Gefahr des Erstehers (§ 281a EO)

Sofortkauf ausgeschlossen!

Wiederversteigerung bei Säumnis mit der Abholung oder Bezahlung (§ 281b EO)

Bei Abbruch der Versteigerung (z.B. aus rechtlichen Gründen) sind bereits abgegebene Gebote gegenstandslos.