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Motorrrad Yamaha XT 350

Motorrrad Yamaha XT 350

Österreich Fahne
Auktion ID192947
Schätzwert:
300,00 €
Startgebot:
150,00 €
Aktuelles Gebot:
710,00 €
Aktuelles Gebot:
710,00 €

Versand: Selbstabholung
Endet in: Auktion beendet

Höchstbietender
M**i**g
Anzahl Gebote
21
Anzahl Klicks
2643
Anzahl Beobachter
17

Dokumente zur Auktion

Artikelbeschreibung

Bitte beachten Sie die Dokumente zur Auktion unterhalb des Hauptartikelbildes.

Motorrrad Yamaha XT 350
Benziner - weiß-rot
Erstzulassung: 03/1986
Fahrgestellnr.: 55V030413
Kilometerstand: 14.822 km abgelesen
Ohne Schlüssel/Papiere!
Leider keine Besichtigung möglich!
Eine genauere Beschreibung (Gutachten) des Fahrzeuges samt mehreren Fotos entnehmen Sie bitte aus der angehängten PDF-Datei!
Aufgrund des Nichtbezahlens vom Ersteigerungserlös wird der Artikel nochmals versteigert!
Spaßbieter müssen mit rechtlichen Konsequenzen rechnen!!

Dokumente zur Auktion

Artikelbeschreibung

Bitte beachten Sie die Dokumente zur Auktion unterhalb des Hauptartikelbildes.

Motorrrad Yamaha XT 350
Benziner - weiß-rot
Erstzulassung: 03/1986
Fahrgestellnr.: 55V030413
Kilometerstand: 14.822 km abgelesen
Ohne Schlüssel/Papiere!
Leider keine Besichtigung möglich!
Eine genauere Beschreibung (Gutachten) des Fahrzeuges samt mehreren Fotos entnehmen Sie bitte aus der angehängten PDF-Datei!
Aufgrund des Nichtbezahlens vom Ersteigerungserlös wird der Artikel nochmals versteigert!
Spaßbieter müssen mit rechtlichen Konsequenzen rechnen!!

Details

Auktion endet in
Auktion beendet
Endet am:
06.02.2025 20:00:00
Artikelstandort:
Verwahrer
6105 Leutasch
Bundesland:
Tirol
Verkäufer:
Gerichtsvollzieherin Brigitte Steidl
Versandart:
Selbstabholung
Abholdetails:
Selbstabholung 
Bezahlung:
Vorkasse durch Banküberweisung

Rechtsform:

Internet-Versteigerung nach der Exekutionsordnung
Keine Gewährleistung (§ 270 Abs. 4 EO)
Kein Rücktrittsrecht; FAGG nicht anwendbar (§ 270 Abs. 4 EO)
Versendung erfolgt auf Gefahr des Erstehers (§ 281a EO)
Sofortkauf ausgeschlossen!
Wiederversteigerung bei Säumnis mit der Abholung oder Bezahlung (§ 281b EO)
Bei Abbruch der Versteigerung (z.B. aus rechtlichen Gründen) sind bereits abgegebene Gebote gegenstandslos.



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