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Multifunktions-Küchenmaschine der Marke Vorwerk Thermomix TM6
Multifunktions-Küchenmaschine der Marke Vorwerk Thermomix TM6
Multifunktions-Küchenmaschine der Marke Vorwerk Thermomix TM6
Multifunktions-Küchenmaschine der Marke Vorwerk Thermomix TM6

Multifunktions-Küchenmaschine der Marke Vorwerk

Österreich Fahne
Auktion ID190344
Schätzwert:
1.000,00 €
Startgebot:
500,00 €
Aktuelles Gebot:
1.050,00 €
Aktuelles Gebot:
1.050,00 €

Versand: Post
Endet in: Auktion beendet

Höchstbietender
g**i**l
Anzahl Gebote
16
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1035
Anzahl Beobachter
25

Artikelbeschreibung

Multifunktions-Küchenmaschine der Marke Vorwerk Thermomix TM6
Limited Edition - schwarz
In Originalverpackung - Neuwertig!
Weitere Daten sind nicht bekannt!
Die Betriebstauglichkeit konnte nicht überprüft werden!

Artikelbeschreibung

Multifunktions-Küchenmaschine der Marke Vorwerk Thermomix TM6
Limited Edition - schwarz
In Originalverpackung - Neuwertig!
Weitere Daten sind nicht bekannt!
Die Betriebstauglichkeit konnte nicht überprüft werden!

Details

Auktion endet in
Auktion beendet
Endet am:
11.12.2024 20:01:00
Artikelstandort:
Justizauktionszentrum Wien
Dr. Adolf Schärf Platz 3
1220 Wien
Bundesland:
Wien
Verkäufer:
Gerichtsvollzieher Manfred Tauchner
Versandart:
Post
Versandkosten:
Österreich Fahne 20,41 €
Versicherungskosten:
0,00 €
Versand nach:
EU
Lieferdetails:
Versandkosten EU-weit € 58,63
versandkostenfreie Selbstabholung immer möglich 
Bezahlung:
Vorkasse durch Banküberweisung
Hallo, ein TM6 hat keinen Knopf mehr und wird gänzlich per Touch bedient. Auf dem Bild kann lediglich ein TM5 abgebildet sein.
Gruß

Antwort:
Es ist ein TM 6!


Frage wurde noch nicht freigeschaltet.

Rechtsform:

Internet-Versteigerung nach der Exekutionsordnung
Keine Gewährleistung (§ 270 Abs. 4 EO)
Kein Rücktrittsrecht; FAGG nicht anwendbar (§ 270 Abs. 4 EO)
Versendung erfolgt auf Gefahr des Erstehers (§ 281a EO)
Sofortkauf, solange noch kein Gebot abgegeben wurde, zu einem Preis, der ein Viertel über dem Schätzwert liegt
Wiederversteigerung bei Säumnis mit der Abholung oder Bezahlung (§ 281b EO)
Bei Abbruch der Versteigerung (z.B. aus rechtlichen Gründen) sind bereits abgegebene Gebote gegenstandslos.



0.018718957901001 - 218