Peugeot 2008 1,6 BHDI Allure
Auktion ID191109
- Schätzwert:
- 5.700,00 €
- Startgebot:
- 2.850,00 €
- Aktuelles Gebot:
- 4.550,00 €
- Aktuelles Gebot:
- 4.550,00 €
Versand: Selbstabholung
Endet in: Auktion beendet
- Höchstbietender
- D**o**c
- Anzahl Gebote
- 14
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- 1909
- Anzahl Beobachter
- 0
Dokumente zur Auktion
Artikelbeschreibung
Bitte beachten Sie die Dokumente zur Auktion unterhalb des Hauptartikelbildes.
Peugeot 2008 1,6 BHDI Allure
Diesel - Schwarz
Erstzulassung 04/2015
Fahrgestellnr. VF3CUBHZMFY051744
Kilometerstand: konnte nicht eruiert werden - laut VP 88.000 km ohne Gewähr!
ohne Schlüssel/Papiere
Leider keine Besichtigung möglich!
Eine genauere Beschreibung (Gutachten) des Fahrzeuges samt mehreren Fotos entnehmen Sie bitte aus der angehängten PDF-Datei!
	

	

		Diese Auktion wurde vorzeitig beendet!

		Grund: Das Exekutionsverfahren wurde eingeschränkt; von der Einschränkung ist die Versteigerung dieser Sache betroffen.

		Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an den Verkäufer!

	

	
Dokumente zur Auktion
Artikelbeschreibung
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Peugeot 2008 1,6 BHDI Allure
Diesel - Schwarz
Erstzulassung 04/2015
Fahrgestellnr. VF3CUBHZMFY051744
Kilometerstand: konnte nicht eruiert werden - laut VP 88.000 km ohne Gewähr!
ohne Schlüssel/Papiere
Leider keine Besichtigung möglich!
Eine genauere Beschreibung (Gutachten) des Fahrzeuges samt mehreren Fotos entnehmen Sie bitte aus der angehängten PDF-Datei!
Details
- Auktion endet in
- Auktion beendet
- Endet am:
- 19.12.2024 11:49:45
- Artikelstandort:
- Verwahrer

1230 Wien
- Bundesland:
- Wien
- Verkäufer:
- Gerichtsvollzieher Manfred Tauchner
- Versandart:
- Selbstabholung
- Abholdetails:
- Selbstabholung
- Bezahlung:
- Vorkasse durch Banküberweisung
Antwort:
Bei den zuständigen Behörden nachfragen!
Rechtsform:
Internet-Versteigerung nach der Exekutionsordnung

Keine Gewährleistung (§ 270 Abs. 4 EO)

Kein Rücktrittsrecht; FAGG nicht anwendbar (§ 270 Abs. 4 EO)

Versendung erfolgt auf Gefahr des Erstehers (§ 281a EO)

Sofortkauf ausgeschlossen!

Wiederversteigerung bei Säumnis mit der Abholung oder Bezahlung (§ 281b EO)

Bei Abbruch der Versteigerung (z.B. aus rechtlichen Gründen) sind bereits abgegebene Gebote gegenstandslos.