BMW 645Ci
Auktion ID183062
- Schätzwert:
- 1.800,00 €
- Startgebot:
- 900,00 €
- Aktuelles Gebot:
- 2.300,00 €
- Aktuelles Gebot:
- 2.300,00 €
Versand: Selbstabholung
Endet in: Auktion beendet
- Höchstbietender
- A**r**g
- Anzahl Gebote
- 17
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Dokumente zur Auktion
Artikelbeschreibung
Bitte beachten Sie die Dokumente zur Auktion unterhalb des Hauptartikelbildes.
BMW 645Ci
Benziner - schwarz
Erstzulassung: 01/2004
FIN: WBAEH71070B290857
Gesamtlaufleistung in km: 195.195 km abgelesen
ohne Schlüssel/Papiere
Leider keine Besichtigung möglich!
Eine genauere Beschreibung (Gutachten) des Fahrzeuges samt mehreren Fotos entnehmen Sie bitte aus der angehängten PDF-Datei!
Aufgrund des Nichtbezahlens vom Ersteigerungserlös wird der Artikel nochmals versteigert!
Spaßbieter müssen mit rechtlichen Konsequenzen rechnen!!
Dokumente zur Auktion
Artikelbeschreibung
Bitte beachten Sie die Dokumente zur Auktion unterhalb des Hauptartikelbildes.
BMW 645Ci
Benziner - schwarz
Erstzulassung: 01/2004
FIN: WBAEH71070B290857
Gesamtlaufleistung in km: 195.195 km abgelesen
ohne Schlüssel/Papiere
Leider keine Besichtigung möglich!
Eine genauere Beschreibung (Gutachten) des Fahrzeuges samt mehreren Fotos entnehmen Sie bitte aus der angehängten PDF-Datei!
Aufgrund des Nichtbezahlens vom Ersteigerungserlös wird der Artikel nochmals versteigert!
Spaßbieter müssen mit rechtlichen Konsequenzen rechnen!!
Details
- Auktion endet in
- Auktion beendet
- Endet am:
- 07.05.2024 20:00:00
- Artikelstandort:
- Verwahrer

1220 Wien
- Bundesland:
- Wien
- Verkäufer:
- Leiterin der Auktionshalle Lydia Goldenits
- Versandart:
- Selbstabholung
- Abholdetails:
- Selbstabholung
- Bezahlung:
- Vorkasse durch Banküberweisung
Rechtsform:
Internet-Versteigerung nach der Exekutionsordnung

Keine Gewährleistung (§ 270 Abs. 4 EO)

Kein Rücktrittsrecht; FAGG nicht anwendbar (§ 270 Abs. 4 EO)

Versendung erfolgt auf Gefahr des Erstehers (§ 281a EO)

Sofortkauf ausgeschlossen!

Wiederversteigerung bei Säumnis mit der Abholung oder Bezahlung (§ 281b EO)

Bei Abbruch der Versteigerung (z.B. aus rechtlichen Gründen) sind bereits abgegebene Gebote gegenstandslos.