Sony PlayStation 5 Model: DFI-1016A
 
	  		Auktion ID202075
	  
			
				- Schätzwert:
- 450,00 €
- Startgebot:
- 225,00 €
- Aktuelles Gebot:
- 276,00 €
				- Aktuelles Gebot:
- 276,00 €
				
					Versand: Post
					Endet in: 11 Tage, 11 Stunden, 38 Minuten
				
				
			 
				
			
			
			
			
			
				- Höchstbietender
- J**p**h
- Anzahl Gebote
- 4
- Anzahl Klicks
- 257
- Anzahl Beobachter
- 9
 
	 
       
	
	Artikelbeschreibung
	
	
	
	
	Sony PlayStation 5 - Model: DFI-1016A - Model: DFI-ZCT1W
inkl. einem Controller - ohne sonstiges Zubehör
gebraucht/Gebrauchsspuren vorhanden
Weitere Daten sind nicht bekannt!
Die Betriebstauglichkeit sowie allfällige Sperren auf dem Gerät konnten nicht überprüft werden!
	
	
	
		
			
			Artikelbeschreibung
			
			
			
			
			Sony PlayStation 5 - Model: DFI-1016A - Model: DFI-ZCT1W
inkl. einem Controller - ohne sonstiges Zubehör
gebraucht/Gebrauchsspuren vorhanden
Weitere Daten sind nicht bekannt!
Die Betriebstauglichkeit sowie allfällige Sperren auf dem Gerät konnten nicht überprüft werden!
			
		 
		
			Details
			
				- Auktion endet in
- 11 Tage, 11 Stunden, 38 Minuten
- Endet am:
- 10.11.2025 20:00:00
- Artikelstandort:
- Justizauktionszentrum Wien
 
Dr. Adolf Schärf Platz 3
 
1220 Wien
- Bundesland:
- Wien
- Verkäufer:
- Gerichtsvollzieher Ferdinand Dragon
- Versandart:
- Post
- Versandkosten:
 9,52 € 9,52 €
- Versicherungskosten:
- 0,00 €
- Versand nach:
- EU
- Lieferdetails:
- Versandkosten EU-weit € 23,71
 
versandkostenfreie Selbstabholung immer möglich
- Bezahlung:
- Vorkasse durch Banküberweisung
 
	
	
		
			
		
		
			
		
	
	
		
			Rechtsform:
			Internet-Versteigerung nach der Exekutionsordnung 

Keine Gewährleistung (§ 270 Abs. 4 EO) 

Kein Rücktrittsrecht; FAGG nicht anwendbar (§ 270 Abs. 4 EO) 

Versendung erfolgt auf Gefahr des Erstehers (§ 281a EO) 

Sofortkauf, solange noch kein Gebot abgegeben wurde, zu einem Preis, der ein Viertel über dem Schätzwert liegt 

Wiederversteigerung bei Säumnis mit der Abholung oder Bezahlung (§ 281b EO) 

Bei Abbruch der Versteigerung (z.B. aus rechtlichen Gründen) sind bereits abgegebene Gebote gegenstandslos.