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Tablet der Marke commax Blade LE 70
Tablet der Marke commax Blade LE 70
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Tablet der Marke commax Blade LE 70

Tablet der Marke commax Blade LE 70

Österreich Fahne
Auktion ID206976
Schätzwert:
40,00 €
Startgebot:
20,00 €
Aktuelles Gebot:
20,00 €
Aktuelles Gebot:
20,00 €

Versand: Post
Endet in: 14 Tage, 10 Stunden, 35 Minuten

Höchstbietender
a**i**0
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Artikelbeschreibung

Tablet der Marke commax Blade LE 70 - Kratzer am Display und Rückseite
Tablet der Marke Microsoft Surface mit Tastatur - Display beschädigt
1 Caming Adapter, 1 Drei Internet Stick, 1 Portable SSD - 8 div. USB-Sticks
gebraucht/Gebrauchsspuren vorhanden - ohne jegliches Zubehör
Weitere Daten sind nicht bekannt!
Betriebstauglichkeit sowie allenfalls vorhandene Gerätesperren konnten nicht überprüft werden!

 


 

Artikelbeschreibung

Tablet der Marke commax Blade LE 70 - Kratzer am Display und Rückseite
Tablet der Marke Microsoft Surface mit Tastatur - Display beschädigt
1 Caming Adapter, 1 Drei Internet Stick, 1 Portable SSD - 8 div. USB-Sticks
gebraucht/Gebrauchsspuren vorhanden - ohne jegliches Zubehör
Weitere Daten sind nicht bekannt!
Betriebstauglichkeit sowie allenfalls vorhandene Gerätesperren konnten nicht überprüft werden!

 


 

Details

Auktion endet in
14 Tage, 10 Stunden, 35 Minuten
Endet am:
22.04.2026 20:22:00
Artikelstandort:
Justiz-Auktions-Zentrum Wien
Dr. Adolf Schärf Platz 3
1220 Wien
Bundesland:
Wien
Verkäufer:
Leiterin der Auktionshalle Lydia Goldenits
Versandart:
Post
Versandkosten:
Österreich Fahne 5,65 €
Versicherungskosten:
0,00 €
Versand nach:
EU
Lieferdetails:
Versandkosten EU weit € 11,20
versandkostenfreie Selbstabholung immer möglich 
Bezahlung:
Vorkasse durch Banküberweisung

Rechtsform:

Internet-Versteigerung nach der Exekutionsordnung
Keine Gewährleistung (§ 270 Abs. 4 EO)
Kein Rücktrittsrecht; FAGG nicht anwendbar (§ 270 Abs. 4 EO)
Versendung erfolgt auf Gefahr des Erstehers (§ 281a EO)
Sofortkauf ausgeschlossen!
Wiederversteigerung bei Säumnis mit der Abholung oder Bezahlung (§ 281b EO)
Bei Abbruch der Versteigerung (z.B. aus rechtlichen Gründen) sind bereits abgegebene Gebote gegenstandslos.



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