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Toyota Land Cruiser Prado 3.0 D-4D GX Automatik (J120)

Toyota Land Cruiser Prado 3.0 D-4D GX Automatik (J120)

Österreich Fahne
Auktion ID202687
Schätzwert:
2.400,00 €
Startgebot:
1.200,00 €
Aktuelles Gebot:
2.049,00 €
Aktuelles Gebot:
2.049,00 €

Versand: Selbstabholung
Endet in: 11 Tage, 19 Stunden, 42 Minuten

Höchstbietender
K**a**5
Anzahl Gebote
6
Anzahl Klicks
836
Anzahl Beobachter
16

Dokumente zur Auktion

Artikelbeschreibung

Bitte beachten Sie die Dokumente zur Auktion unterhalb des Hauptartikelbildes.

Toyota Land Cruiser Prado 3.0 D-4D GX Automatik (J120)
Diesel 
Erstzulassung: 12/2007
FIN: JTEBZ29J400164241
Gesamtlaufleistung in km abgelesen: 295.215 km 
Schlüssel vorhanden - ohne jegliche Papiere
Leider keine Besichtigung möglich!
Eine genauere Beschreibung (Gutachten) des Fahrzeuges samt mehreren Fotos entnehmen Sie bitte aus der angehängten PDF-Datei!

 

Dokumente zur Auktion

Artikelbeschreibung

Bitte beachten Sie die Dokumente zur Auktion unterhalb des Hauptartikelbildes.

Toyota Land Cruiser Prado 3.0 D-4D GX Automatik (J120)
Diesel 
Erstzulassung: 12/2007
FIN: JTEBZ29J400164241
Gesamtlaufleistung in km abgelesen: 295.215 km 
Schlüssel vorhanden - ohne jegliche Papiere
Leider keine Besichtigung möglich!
Eine genauere Beschreibung (Gutachten) des Fahrzeuges samt mehreren Fotos entnehmen Sie bitte aus der angehängten PDF-Datei!

 

Details

Auktion endet in
11 Tage, 19 Stunden, 42 Minuten
Endet am:
10.11.2025 20:09:00
Artikelstandort:
Verwahrer
7062 St. Margarethen
Bundesland:
Wien
Verkäufer:
Leiterin der Auktionshalle Lydia Goldenits
Versandart:
Selbstabholung
Abholdetails:
Selbstabholung 
Bezahlung:
Vorkasse durch Banküberweisung
Frage wurde noch nicht freigeschaltet.

Rechtsform:

Internet-Versteigerung nach der Exekutionsordnung
Keine Gewährleistung (§ 270 Abs. 4 EO)
Kein Rücktrittsrecht; FAGG nicht anwendbar (§ 270 Abs. 4 EO)
Versendung erfolgt auf Gefahr des Erstehers (§ 281a EO)
Sofortkauf ausgeschlossen!
Wiederversteigerung bei Säumnis mit der Abholung oder Bezahlung (§ 281b EO)
Bei Abbruch der Versteigerung (z.B. aus rechtlichen Gründen) sind bereits abgegebene Gebote gegenstandslos.



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