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USB Stick - Festplatte u.a.
USB Stick - Festplatte u.a.

USB Stick - Festplatte u.a.

Österreich Fahne
Auktion ID175069
Schätzwert:
90,00 €
Startgebot:
45,00 €
Aktuelles Gebot:
47,00 €
Aktuelles Gebot:
47,00 €

Versand: Post
Endet in: Auktion beendet

Höchstbietender
s**c**9
Anzahl Gebote
2
Anzahl Klicks
719
Anzahl Beobachter
0

Artikelbeschreibung

1 USB Stick der Marke Huawei E160
1 Speicherkarte der Marke Sandisk 8 GB
1 Festplatte der Marke Fantec Modell DB-ALU3e
1 externe Festplatte der Marke PROWORX 500 GB
Weitere Daten sind nicht bekannt!
Artikel sind gebraucht/Gebrauchsspuren vorhanden!
Die Betriebstauglichkeit konnte nicht überprüft werden!

Artikelbeschreibung

1 USB Stick der Marke Huawei E160
1 Speicherkarte der Marke Sandisk 8 GB
1 Festplatte der Marke Fantec Modell DB-ALU3e
1 externe Festplatte der Marke PROWORX 500 GB
Weitere Daten sind nicht bekannt!
Artikel sind gebraucht/Gebrauchsspuren vorhanden!
Die Betriebstauglichkeit konnte nicht überprüft werden!

Details

Auktion endet in
Auktion beendet
Endet am:
17.10.2023 20:16:00
Artikelstandort:
Justiz-Auktions-Zentrum Wien
Dr. Adolf Schärf Platz 3
1220 Wien
Bundesland:
Wien
Verkäufer:
Leiterin der Auktionshalle Lydia Goldenits
Versandart:
Post
Versandkosten:
Österreich Fahne 5,50 €
Versicherungskosten:
0,00 €
Versand nach:
EU
Lieferdetails:
Versandkosten EU weit € 10,90
versandkostenfreie Selbstabholung immer möglich 
Bezahlung:
Vorkasse durch Banküberweisung
Moin Frau Goldenits, ist in dem Festplattengehäuse
"Fantek DB-Alu3e" eine Festplatte eingebaut? Wenn nicht sollten Sie die Anzeige korrigieren. Laut Herstellerseite handelt es sich bei der "Fantek DB-Alu3e" um ein Festplattengehuse.
MfG

Rechtsform:

Internet-Versteigerung nach der Exekutionsordnung
Keine Gewährleistung (§ 270 Abs. 4 EO)
Kein Rücktrittsrecht; FAGG nicht anwendbar (§ 270 Abs. 4 EO)
Versendung erfolgt auf Gefahr des Erstehers (§ 281a EO)
Sofortkauf ausgeschlossen!
Wiederversteigerung bei Säumnis mit der Abholung oder Bezahlung (§ 281b EO)
Bei Abbruch der Versteigerung (z.B. aus rechtlichen Gründen) sind bereits abgegebene Gebote gegenstandslos.



0.018496036529541 - 255