Vespa GTV 300 Piaggio
Auktion ID167403
- Schätzwert:
- 3.600,00 €
- Startgebot:
- 1.800,00 €
- Aktuelles Gebot:
- 5.600,00 €
- Aktuelles Gebot:
- 5.600,00 €
Versand: Selbstabholung
Endet in: Auktion beendet
- Höchstbietender
- G**i**a
- Anzahl Gebote
- 31
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- 3303
- Anzahl Beobachter
- 0
Dokumente zur Auktion
Artikelbeschreibung
Bitte beachten Sie die Dokumente zur Auktion unterhalb des Hauptartikelbildes.
Vespa GTV 300 Piaggio rot
Erstzulassung: 03/2013
Fgstnr.: ZAPM4520100003823
Tachostand abgelesen: 2.930 km aber nicht gesichert!
Schlüssel vorhanden - ohne Papiere!
Leider keine Besichtigung möglich!
Eine genauere Beschreibung (Gutachten) des Fahrzeuges samt mehreren Fotos entnehmen Sie bitte aus der angehängten PDF-Datei!
Dokumente zur Auktion
Artikelbeschreibung
Bitte beachten Sie die Dokumente zur Auktion unterhalb des Hauptartikelbildes.
Vespa GTV 300 Piaggio rot
Erstzulassung: 03/2013
Fgstnr.: ZAPM4520100003823
Tachostand abgelesen: 2.930 km aber nicht gesichert!
Schlüssel vorhanden - ohne Papiere!
Leider keine Besichtigung möglich!
Eine genauere Beschreibung (Gutachten) des Fahrzeuges samt mehreren Fotos entnehmen Sie bitte aus der angehängten PDF-Datei!
Details
- Auktion endet in
- Auktion beendet
- Endet am:
- 20.03.2023 20:03:00
- Artikelstandort:
- Verwahrer

6170 Zirl in Tirol
- Bundesland:
- Tirol
- Verkäufer:
- Gerichtsvollzieherin Brigitte Steidl
- Versandart:
- Selbstabholung
- Abholdetails:
- Selbstabholung
- Bezahlung:
- Vorkasse durch Banküberweisung
Antwort:
Ohne Papiere - §57 Überprüfung nicht eruierbar!
Antwort:
Es gibt lediglich eine KZR-Auskunft, ohne Papiere!
Antwort:
Zuständige Behörden in Deutschland kontaktieren!
Rechtsform:
Internet-Versteigerung nach der Exekutionsordnung
Keine Gewährleistung (§ 270 Abs. 4 EO)
Kein Rücktrittsrecht; FAGG nicht anwendbar (§ 270 Abs. 4 EO)
Versendung erfolgt auf Gefahr des Erstehers (§ 281a EO)
Sofortkauf ausgeschlossen!
Wiederversteigerung bei Säumnis mit der Abholung oder Bezahlung (§ 281b EO)
Bei Abbruch der Versteigerung (z.B. aus rechtlichen Gründen) sind bereits abgegebene Gebote gegenstandslos.