Vintage Herrenarmbanduhr der Marke Omega Seamater
 
	  		Auktion ID196223
	  
			
				- Schätzwert:
- 700,00 €
- Startgebot:
- 350,00 €
- Aktuelles Gebot:
- 370,00 €
				- Aktuelles Gebot:
- 370,00 €
				
					Versand: Post
					Endet in: Auktion beendet
				
				
					
					
					
					
					
				
			 
			
			
			
			
			
			
				- Höchstbietender
- A**t**9
- Anzahl Gebote
- 3
- Anzahl Klicks
- 1340
- Anzahl Beobachter
- 0
 
	 
       
	
	Artikelbeschreibung
	
	
	
	
	Vintage Herrenarmbanduhr der Marke Omega Seamater
zirka aus den 70er Jahren
Automatik - Stahl mit nicht originalem Uhrband
getragen/Tragespuren vorhanden - defekt
inkl. Box
Betriebstauglichkeit konnte nicht überprüft werden!
Schätzung und Artikelbeschreibung erfolgte durch einen Sachverständigen!
 
	
	
	
		
			
			Artikelbeschreibung
			
			
			
			
			Vintage Herrenarmbanduhr der Marke Omega Seamater
zirka aus den 70er Jahren
Automatik - Stahl mit nicht originalem Uhrband
getragen/Tragespuren vorhanden - defekt
inkl. Box
Betriebstauglichkeit konnte nicht überprüft werden!
Schätzung und Artikelbeschreibung erfolgte durch einen Sachverständigen!
 
			
		 
		
			Details
			
				- Auktion endet in
- Auktion beendet
- Endet am:
- 12.05.2025 20:00:00
- Artikelstandort:
- Justizauktionszentrum Wien
 
Dr. Adolf Schärf Platz 3
 
1220 Wien
- Bundesland:
- Wien
- Verkäufer:
- Gerichtsvollzieherin Sanja Paric
- Versandart:
- Post
- Versandkosten:
 7,06 € 7,06 €
- Versicherungskosten:
- 0,00 €
- Versand nach:
- EU
- Lieferdetails:
- Versandkosten EU- weit € 17,90
 
versandkostenfreie Selbstabholung immer möglich
- Bezahlung:
- Vorkasse durch Banküberweisung
 
	
	
		
		
			
		
	
	
		
			Rechtsform:
			Internet-Versteigerung nach der Exekutionsordnung 

Keine Gewährleistung (§ 270 Abs. 4 EO) 

Kein Rücktrittsrecht; FAGG nicht anwendbar (§ 270 Abs. 4 EO) 

Versendung erfolgt auf Gefahr des Erstehers (§ 281a EO) 

Sofortkauf, solange noch kein Gebot abgegeben wurde, zu einem Preis, der ein Viertel über dem Schätzwert liegt 

Wiederversteigerung bei Säumnis mit der Abholung oder Bezahlung (§ 281b EO) 

Bei Abbruch der Versteigerung (z.B. aus rechtlichen Gründen) sind bereits abgegebene Gebote gegenstandslos.