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Zwei Ausgaben der Märche: „Die schöne Melusine“ und „Von den Sieben Raben und der treuen Schwester“ und mit Illustrationen von „Moritz von Schwind“, Verlag Paul Neff, Stuttgart, um 1920

Zwei Ausgaben von Märchen

Österreich Fahne
Auktion ID177775
Schätzwert:
120,00 €
Startgebot:
60,00 €
Aktuelles Gebot:
60,00 €
Aktuelles Gebot:
60,00 €

Versand: Post
Endet in: Auktion beendet

Höchstbietender
k**a**i
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Dokumente zur Auktion

Artikelbeschreibung

Bitte beachten Sie die Dokumente zur Auktion unterhalb des Hauptartikelbildes.

Versteigert wird aus dem Gutachten die Position 56
Zwei Ausgaben der Märchen: „Die schöne Melusine“ und „Von den Sieben
Raben und der treuen Schwester“ und mit Illustrationen von „Moritz von
Schwind“, Verlag Paul Neff, Stuttgart, um 1920
Leider keine Besichtigung möglich!
Schätzung und Artikelbeschreibung erfolgte durch einen Sachverständigen!

Dokumente zur Auktion

Artikelbeschreibung

Bitte beachten Sie die Dokumente zur Auktion unterhalb des Hauptartikelbildes.

Versteigert wird aus dem Gutachten die Position 56
Zwei Ausgaben der Märchen: „Die schöne Melusine“ und „Von den Sieben
Raben und der treuen Schwester“ und mit Illustrationen von „Moritz von
Schwind“, Verlag Paul Neff, Stuttgart, um 1920
Leider keine Besichtigung möglich!
Schätzung und Artikelbeschreibung erfolgte durch einen Sachverständigen!

Details

Auktion endet in
Auktion beendet
Endet am:
29.12.2023 20:07:00
Artikelstandort:
Bezirksgericht Feldbach
Ringstraße 29
8330 Feldbach
Bundesland:
Steiermark
Verkäufer:
Gerichtsvollzieher Josef Luttenberger
Versandart:
Post
Versandkosten:
Österreich Fahne 4,50 €
Versicherungskosten:
0,00 €
Versand nach:
EU
Lieferdetails:
Versandkosten EU-weit € 9,90
versandkostenfreie Selbstabholung immer möglich 
Bezahlung:
Vorkasse durch Banküberweisung

Rechtsform:

Internet-Versteigerung nach der Exekutionsordnung
Keine Gewährleistung (§ 270 Abs. 4 EO)
Kein Rücktrittsrecht; FAGG nicht anwendbar (§ 270 Abs. 4 EO)
Versendung erfolgt auf Gefahr des Erstehers (§ 281a EO)
Sofortkauf, solange noch kein Gebot abgegeben wurde, zu einem Preis, der ein Viertel über dem Schätzwert liegt
Wiederversteigerung bei Säumnis mit der Abholung oder Bezahlung (§ 281b EO)
Bei Abbruch der Versteigerung (z.B. aus rechtlichen Gründen) sind bereits abgegebene Gebote gegenstandslos.



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