Bild - Mischtechnik auf Leinwand "Carnevale 2022"
Auktion ID170827
- Schätzwert:
- 500,00 €
- Startgebot:
- 250,00 €
- Aktuelles Gebot:
- 270,00 €
- Aktuelles Gebot:
- 270,00 €
Versand: Post
Endet in: Auktion beendet
- Höchstbietender
- E**l**g
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Dokumente zur Auktion
Artikelbeschreibung
Bitte beachten Sie die Dokumente zur Auktion unterhalb des Hauptartikelbildes.
Bild - Mischtechnik auf Leinwand "Carnevale 2022"
Maße: 70 x 100 cm
Signiert und datiert auf der Rückseite: Egger 2022
Schätzung und Artikelbeschreibung erfolgte durch einen Sachverständigen!
Aufgrund des Nichtbezahlens vom Ersteigerungserlös wird der Artikel nochmals versteigert!
Spaßbieter müssen mit rechtlichen Konsequenzen rechnen!!
Dokumente zur Auktion
Artikelbeschreibung
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Bild - Mischtechnik auf Leinwand "Carnevale 2022"
Maße: 70 x 100 cm
Signiert und datiert auf der Rückseite: Egger 2022
Schätzung und Artikelbeschreibung erfolgte durch einen Sachverständigen!
Aufgrund des Nichtbezahlens vom Ersteigerungserlös wird der Artikel nochmals versteigert!
Spaßbieter müssen mit rechtlichen Konsequenzen rechnen!!
Details
- Auktion endet in
- Auktion beendet
- Endet am:
- 24.07.2023 20:00:00
- Artikelstandort:
- Justizauktionszentrum Wien

Dr. Adolf Schärf Platz 3

1220 Wien
- Bundesland:
- Wien
- Verkäufer:
- Gerichtsvollzieher Roland Hirmann
- Versandart:
- Post
- Versandkosten:
32,36 €
- Versicherungskosten:
- 0,00 €
- Versand nach:
- EU
- Lieferdetails:
- Versandkosten EU-weit € 49,52

versandkostenfreie Selbstabholung immer möglich
- Bezahlung:
- Vorkasse durch Banküberweisung
Rechtsform:
Internet-Versteigerung nach der Exekutionsordnung

Keine Gewährleistung (§ 270 Abs. 4 EO)

Kein Rücktrittsrecht; FAGG nicht anwendbar (§ 270 Abs. 4 EO)

Versendung erfolgt auf Gefahr des Erstehers (§ 281a EO)

Sofortkauf, solange noch kein Gebot abgegeben wurde, zu einem Preis, der ein Viertel über dem Schätzwert liegt

Wiederversteigerung bei Säumnis mit der Abholung oder Bezahlung (§ 281b EO)

Bei Abbruch der Versteigerung (z.B. aus rechtlichen Gründen) sind bereits abgegebene Gebote gegenstandslos.