Ikone - Mutter mit Kind - Tempera auf Holz 31,5 x41 cm
	  		Auktion ID187122
	  
			
				- Schätzwert:
 
		  - 300,00 €
 
				- Startgebot:
 
			  		- 150,00 €
 
				- Aktuelles Gebot:
 
			  		- 290,00 €
 
				
				
			
	  		
				- Aktuelles Gebot:
 
		  			- 290,00 €
 
	  		
	  		
				
					Versand: Selbstabholung
					Endet in: Auktion beendet
				
				
					
					
					
					
					
				
			 
			
			
			
			
			
			
				- Höchstbietender
 
					- A**l**i
 
				- Anzahl Gebote
 
					- 9
 
				- Anzahl Klicks
 
					- 830
 
				- Anzahl Beobachter
 
					- 0
 
	  		
		 
	 
       
	Dokumente zur Auktion
	Artikelbeschreibung
	
	
	
	Bitte beachten Sie die Dokumente zur Auktion unterhalb des Hauptartikelbildes.
	Versteigert wird aus dem Gutachten die Position 6
Ikone - Mutter mit Kind - Tempera auf Holz 31,5 x 41 cm
Schätzung und Artikelbeschreibung erfolgte durch einen Sachverständigen!
	
	
	
		
			Dokumente zur Auktion
			Artikelbeschreibung
			
			
			
			Bitte beachten Sie die Dokumente zur Auktion unterhalb des Hauptartikelbildes.
			Versteigert wird aus dem Gutachten die Position 6
Ikone - Mutter mit Kind - Tempera auf Holz 31,5 x 41 cm
Schätzung und Artikelbeschreibung erfolgte durch einen Sachverständigen!
			
		 
		
			Details
			
				- Auktion endet in
 
					- Auktion beendet
 
				- Endet am:
 
					- 17.09.2024 20:01:00
 
				- Artikelstandort:
 
					- Justizauktionszentrum Wien

Dr. Adolf Schärf Platz 3

1220 Wien 
				- Bundesland:
 
					- Wien
 
				- Verkäufer:
 
					- Gerichtsvollzieher Patrick Büchler
 
				- Versandart:
 
					- Selbstabholung
 
					- Abholdetails:
 
			- Selbstabholung 
 
				- Bezahlung:
 
				- Vorkasse durch Banküberweisung
 
			
		 
	
	
		
			
		
		
			
		
	
	
		
			Rechtsform:
			Internet-Versteigerung nach der Exekutionsordnung 

Keine Gewährleistung (§ 270 Abs. 4 EO) 

Kein Rücktrittsrecht; FAGG nicht anwendbar (§ 270 Abs. 4 EO) 

Versendung erfolgt auf Gefahr des Erstehers (§ 281a EO) 

Sofortkauf, solange noch kein Gebot abgegeben wurde, zu einem Preis, der ein Viertel über dem Schätzwert liegt 

Wiederversteigerung bei Säumnis mit der Abholung oder Bezahlung (§ 281b EO) 

Bei Abbruch der Versteigerung (z.B. aus rechtlichen Gründen) sind bereits abgegebene Gebote gegenstandslos.