Damenarmbanduhr der Marke Reele 1,2 g 14 Karat
	  		Auktion ID202286
	  
			
				- Schätzwert:
 
		  - 100,00 €
 
				- Startgebot:
 
			  		- 68,00 €
 
				- Aktuelles Gebot:
 
			  		- 0,00 €
 
				
				
			
	  		
				- Startgebot:
 
		  			- 68,00 €
 
	  		
	  		
				
					Versand: Post
					Endet in: 8 Tage, 10 Stunden, 48 Minuten
				
				
			 
				
			
			
			
			
			
				- Höchstbietender
 
					- Keine Gebote
 
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	Artikelbeschreibung
	
	
	
	
	Damenarmbanduhr der Marke Reele 1,2 g 14 Karat Gelbgold
getragen/Tragespuren vorhanden
Materialwert: € 68,00
Betriebstauglichkeit konnte nicht überprüft werden!
Schätzung und Artikelbeschreibung erfolgte durch einen Sachverständigen!
 
	
	
	
		
			
			Artikelbeschreibung
			
			
			
			
			Damenarmbanduhr der Marke Reele 1,2 g 14 Karat Gelbgold
getragen/Tragespuren vorhanden
Materialwert: € 68,00
Betriebstauglichkeit konnte nicht überprüft werden!
Schätzung und Artikelbeschreibung erfolgte durch einen Sachverständigen!
 
			
		 
		
			Details
			
				- Auktion endet in
 
					- 8 Tage, 10 Stunden, 48 Minuten
 
				- Endet am:
 
					- 12.11.2025 20:12:00
 
				- Artikelstandort:
 
					- Justiz-Auktions-Zentrum Wien

Dr. Adolf Schärf Platz 3

1220 Wien 
				- Bundesland:
 
					- Wien
 
				- Verkäufer:
 
					- Leiterin der Auktionshalle Lydia Goldenits
 
				- Versandart:
 
					- Post
 
						  	  - Versandkosten:
 
			
 7,09 € 
		  - Versicherungskosten:
 
			- 0,00 €
 
		  - Versand nach:
 
			- EU
 
		  - Lieferdetails:
 
			- Versandkosten EU-weit € 17,94

versandkostenfreie Selbstabholung immer möglich  
				- Bezahlung:
 
				- Vorkasse durch Banküberweisung
 
			
		 
	
	
		
			
		
		
			
		
	
	
		
			Rechtsform:
			Internet-Versteigerung nach der Exekutionsordnung 

Keine Gewährleistung (§ 270 Abs. 4 EO) 

Kein Rücktrittsrecht; FAGG nicht anwendbar (§ 270 Abs. 4 EO) 

Versendung erfolgt auf Gefahr des Erstehers (§ 281a EO) 

Sofortkauf ausgeschlossen! 

Wiederversteigerung bei Säumnis mit der Abholung oder Bezahlung (§ 281b EO) 

Bei Abbruch der Versteigerung (z.B. aus rechtlichen Gründen) sind bereits abgegebene Gebote gegenstandslos.