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Seat Altea XL Chili & Style Start-Stopp 1,6 CR TDi

Seat Altea XL Chili & Style Start-Stopp 1,6 CR TDi

Österreich Fahne
Auktion ID204480
Schätzwert:
3.900,00 €
Startgebot:
1.950,00 €
Aktuelles Gebot:
1.950,00 €
Aktuelles Gebot:
1.950,00 €

Versand: Selbstabholung
Endet in: 14 Tage, 5 Stunden, 37 Minuten

Höchstbietender
s**z**e
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1
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291
Anzahl Beobachter
12

Dokumente zur Auktion

Artikelbeschreibung

Bitte beachten Sie die Dokumente zur Auktion unterhalb des Hauptartikelbildes.

Seat Altea XL Chili & Style Start-Stopp 1,6 CR TDi
Diesel - weiß
Erstzulassung: 10/2013
FIN: VSSZZZ5PZER006957
Gesamtlaufleistung in km ABGELESEN: 183.243 km abgelesen
2 Fahrzeugschlüssel/Genehmigungsdokumente (KFZSV ./I) vorhanden!
Leider keine Besichtigung möglich!
Eine genauere Beschreibung (Gutachten) des Fahrzeuges samt mehreren Fotos entnehmen Sie bitte aus der angehängten PDF-Datei!

Dokumente zur Auktion

Artikelbeschreibung

Bitte beachten Sie die Dokumente zur Auktion unterhalb des Hauptartikelbildes.

Seat Altea XL Chili & Style Start-Stopp 1,6 CR TDi
Diesel - weiß
Erstzulassung: 10/2013
FIN: VSSZZZ5PZER006957
Gesamtlaufleistung in km ABGELESEN: 183.243 km abgelesen
2 Fahrzeugschlüssel/Genehmigungsdokumente (KFZSV ./I) vorhanden!
Leider keine Besichtigung möglich!
Eine genauere Beschreibung (Gutachten) des Fahrzeuges samt mehreren Fotos entnehmen Sie bitte aus der angehängten PDF-Datei!

Details

Auktion endet in
14 Tage, 5 Stunden, 37 Minuten
Endet am:
26.01.2026 20:00:00
Artikelstandort:
Verwahrer
1220 Wien
Bundesland:
Wien
Verkäufer:
Gerichtsvollzieher Thomas Toth
Versandart:
Selbstabholung
Abholdetails:
Selbstabholung 
Bezahlung:
Vorkasse durch Banküberweisung

Rechtsform:

Internet-Versteigerung nach der Exekutionsordnung
Keine Gewährleistung (§ 270 Abs. 4 EO)
Kein Rücktrittsrecht; FAGG nicht anwendbar (§ 270 Abs. 4 EO)
Versendung erfolgt auf Gefahr des Erstehers (§ 281a EO)
Sofortkauf ausgeschlossen!
Wiederversteigerung bei Säumnis mit der Abholung oder Bezahlung (§ 281b EO)
Bei Abbruch der Versteigerung (z.B. aus rechtlichen Gründen) sind bereits abgegebene Gebote gegenstandslos.



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