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Apple Watch Series 9 (GPS) - 45-mm-Gehäuse (Modell: A2980)
Apple Watch Series 9 (GPS) - 45-mm-Gehäuse (Modell: A2980)
Apple Watch Series 9 (GPS) - 45-mm-Gehäuse (Modell: A2980)
Apple Watch Series 9 (GPS) - 45-mm-Gehäuse (Modell: A2980)
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Apple Watch Series 9 (GPS) - 45-mm-Gehäuse (Modell: A2980)
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Apple Watch Series 9 (GPS)

Österreich Fahne
Auktion ID206675
Schätzwert:
150,00 €
Startgebot:
75,00 €
Aktuelles Gebot:
0,00 €
Startgebot:
75,00 €

Versand: Post
Endet in: 13 Tage, 19 Stunden, 48 Minuten

Höchstbietender
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7

Artikelbeschreibung

Apple Watch Series 9 (GPS) - 45-mm-Gehäuse (Modell: A2980)
Aluminium in Mitternacht - Ion-X-Glas, Retina-Display
Gehäuseboden aus Keramik - in Originalverpackung
getragen/Tragespuren vorhanden
Weitere Daten sind nicht bekannt!
Die Betriebstauglichkeit konnte nicht überprüft werden!

 

Artikelbeschreibung

Apple Watch Series 9 (GPS) - 45-mm-Gehäuse (Modell: A2980)
Aluminium in Mitternacht - Ion-X-Glas, Retina-Display
Gehäuseboden aus Keramik - in Originalverpackung
getragen/Tragespuren vorhanden
Weitere Daten sind nicht bekannt!
Die Betriebstauglichkeit konnte nicht überprüft werden!

 

Details

Auktion endet in
13 Tage, 19 Stunden, 48 Minuten
Endet am:
15.04.2026 10:00:00
Artikelstandort:
Bezirksgericht Dornbirn
Kapuzienergasse 12
6850 Dornbirn
Bundesland:
Vorarlberg
Verkäufer:
Gerichtsvollzieher Martin Schmuck
Versandart:
Post
Versandkosten:
Österreich Fahne 6,40 €
Versicherungskosten:
0,00 €
Versand nach:
EU
Lieferdetails:
Versandkosten EU-weit € 17,79
versandkostenfreie Selbstabholung immer möglich 
Bezahlung:
Vorkasse durch Banküberweisung

Rechtsform:

Internet-Versteigerung nach der Exekutionsordnung
Keine Gewährleistung (§ 270 Abs. 4 EO)
Kein Rücktrittsrecht; FAGG nicht anwendbar (§ 270 Abs. 4 EO)
Versendung erfolgt auf Gefahr des Erstehers (§ 281a EO)
Sofortkauf, solange noch kein Gebot abgegeben wurde, zu einem Preis, der ein Viertel über dem Schätzwert liegt
Wiederversteigerung bei Säumnis mit der Abholung oder Bezahlung (§ 281b EO)
Bei Abbruch der Versteigerung (z.B. aus rechtlichen Gründen) sind bereits abgegebene Gebote gegenstandslos.



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