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BMW X5 M

BMW X5 M

Österreich Fahne
Auktion ID206954
Schätzwert:
43.000,00 €
Startgebot:
21.500,00 €
Aktuelles Gebot:
0,00 €
Startgebot:
21.500,00 €

Versand: Selbstabholung
Endet in: 14 Tage, 6 Stunden, 52 Minuten

Höchstbietender
Keine Gebote
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12

Dokumente zur Auktion

Artikelbeschreibung

Bitte beachten Sie die Dokumente zur Auktion unterhalb des Hauptartikelbildes.

BMW X5 M
Benziner - schwarz
Erstzulassung: 04/2016
Identifikations Nr: WBSKT610700R53086
Tachostand: 143.861 Km abgelesen
Schlüssel/ Fahrzeugbrief vorhanden
Leider keine Besichtigung möglich!
Eine genauere Beschreibung (Gutachten) des Fahrzeuges samt mehreren Fotos entnehmen Sie bitte aus der angehängten PDF-Datei!

Dokumente zur Auktion

Artikelbeschreibung

Bitte beachten Sie die Dokumente zur Auktion unterhalb des Hauptartikelbildes.

BMW X5 M
Benziner - schwarz
Erstzulassung: 04/2016
Identifikations Nr: WBSKT610700R53086
Tachostand: 143.861 Km abgelesen
Schlüssel/ Fahrzeugbrief vorhanden
Leider keine Besichtigung möglich!
Eine genauere Beschreibung (Gutachten) des Fahrzeuges samt mehreren Fotos entnehmen Sie bitte aus der angehängten PDF-Datei!

Details

Auktion endet in
14 Tage, 6 Stunden, 52 Minuten
Endet am:
16.04.2026 20:00:00
Artikelstandort:
Verwahrer
6830 Rankweil
Bundesland:
Vorarlberg
Verkäufer:
Gerichtsvollzieher Siegfried Mähr
Versandart:
Selbstabholung
Abholdetails:
Selbstabholung 
Bezahlung:
Vorkasse durch Banküberweisung
Sehr geehrte Hr.Maehr,

War das Fahrzeug bereits in der EU zugelassen oder ist das ein Schweizer Fahrzeug wo dann auch noch Zoll und Einfuhrumsatzsteuer (+NOVA) gezahlt werde muss. Das wäre im Schaetzgutachten (Zoll + EUST) nicht im SW berueksichtigt.

Antwort:
Fahrzeug war in der Schweiz zugelassen!
Im Gutachten steht: In Österreich zu entrichtende NOVA in % 32!
Bei weiteren Fragen bitte den zuständigen SV kontaktieren!

Rechtsform:

Internet-Versteigerung nach der Exekutionsordnung
Keine Gewährleistung (§ 270 Abs. 4 EO)
Kein Rücktrittsrecht; FAGG nicht anwendbar (§ 270 Abs. 4 EO)
Versendung erfolgt auf Gefahr des Erstehers (§ 281a EO)
Sofortkauf, solange noch kein Gebot abgegeben wurde, zu einem Preis, der ein Viertel über dem Schätzwert liegt
Wiederversteigerung bei Säumnis mit der Abholung oder Bezahlung (§ 281b EO)
Bei Abbruch der Versteigerung (z.B. aus rechtlichen Gründen) sind bereits abgegebene Gebote gegenstandslos.



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