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Damenarmbanduhr der Marke Rolex - Model: Datejust
Damenarmbanduhr der Marke Rolex - Model: Datejust
Damenarmbanduhr der Marke Rolex - Model: Datejust

Damenarmbanduhr der Marke Rolex Model: Datejust

Österreich Fahne
Auktion ID208183
Schätzwert:
6.000,00 €
Startgebot:
3.000,00 €
Aktuelles Gebot:
3.050,00 €
Aktuelles Gebot:
3.050,00 €

Versand: Post
Endet in: 14 Tage, 8 Stunden, 8 Minuten

Höchstbietender
R**l**o
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Artikelbeschreibung

Damenarmbanduhr der Marke Rolex - Model: Datejust
Gehäusematerial: 18 Karat Gelbgold/Weißgold Lünette
Gehäusedurchmesser: 26 mm
Uhrwerk: Automatik - Referenznummer: 6917
Zustand: Lünette nachträglich mit Brillianten ausgefasst, Uhrband starker Stretch, Tragespuren, funktionstüchtig, ohne Gewähr auf Dauerfunktion!
Schätzung und Artikelbeschreibung erfolgte durch einen Sachverständigen!

 


 

Artikelbeschreibung

Damenarmbanduhr der Marke Rolex - Model: Datejust
Gehäusematerial: 18 Karat Gelbgold/Weißgold Lünette
Gehäusedurchmesser: 26 mm
Uhrwerk: Automatik - Referenznummer: 6917
Zustand: Lünette nachträglich mit Brillianten ausgefasst, Uhrband starker Stretch, Tragespuren, funktionstüchtig, ohne Gewähr auf Dauerfunktion!
Schätzung und Artikelbeschreibung erfolgte durch einen Sachverständigen!

 


 

Details

Auktion endet in
14 Tage, 8 Stunden, 8 Minuten
Endet am:
25.05.2026 20:07:00
Artikelstandort:
Justiz-Auktions-Zentrum Wien
Dr. Adolf Schärf Platz 3
1220 Wien
Bundesland:
Wien
Verkäufer:
Leiterin der Auktionshalle Lydia Goldenits
Versandart:
Post
Versandkosten:
Österreich Fahne 7,40 €
Versicherungskosten:
0,00 €
Versand nach:
EU
Lieferdetails:
Versandkosten EU weit € 18,79
versandkostenfreie Selbstabholung immer möglich
Achtung:
Ein versicherter Versand falls gewünscht muss selbst organisiert werden! 
Bezahlung:
Vorkasse durch Banküberweisung

Rechtsform:

Internet-Versteigerung nach der Exekutionsordnung
Keine Gewährleistung (§ 270 Abs. 4 EO)
Kein Rücktrittsrecht; FAGG nicht anwendbar (§ 270 Abs. 4 EO)
Versendung erfolgt auf Gefahr des Erstehers (§ 281a EO)
Sofortkauf ausgeschlossen!
Wiederversteigerung bei Säumnis mit der Abholung oder Bezahlung (§ 281b EO)
Bei Abbruch der Versteigerung (z.B. aus rechtlichen Gründen) sind bereits abgegebene Gebote gegenstandslos.



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