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Herrenarmbanduhr der Marke Cartier - Modell: Santos
Herrenarmbanduhr der Marke Cartier - Modell: Santos
Herrenarmbanduhr der Marke Cartier - Modell: Santos

Herrenarmbanduhr der Marke Cartier

Österreich Fahne
Auktion ID209992
Schätzwert:
6.500,00 €
Startgebot:
3.250,00 €
Aktuelles Gebot:
3.250,00 €
Aktuelles Gebot:
3.250,00 €

Versand: Post
Endet in: 11 Tage, 8 Stunden, 35 Minuten

Höchstbietender
k**6**1
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Artikelbeschreibung

Herrenarmbanduhr der Marke Cartier - Modell: Santos
Gehäusematerial: Stahl - Gehäusedurchmesser: 35x42 mm
Uhrwerk: Automatik - Referenznummer: 4075
Zustand: gebraucht, funktionstüchtig, ohne Gewähr auf Dauerfunktion
mit Originalbox, Papieren!
Schätzung und Artikelbeschreibung erfolgte durch einen Sachverständigen!

 


 

Artikelbeschreibung

Herrenarmbanduhr der Marke Cartier - Modell: Santos
Gehäusematerial: Stahl - Gehäusedurchmesser: 35x42 mm
Uhrwerk: Automatik - Referenznummer: 4075
Zustand: gebraucht, funktionstüchtig, ohne Gewähr auf Dauerfunktion
mit Originalbox, Papieren!
Schätzung und Artikelbeschreibung erfolgte durch einen Sachverständigen!

 


 

Details

Auktion endet in
11 Tage, 8 Stunden, 35 Minuten
Endet am:
20.07.2026 20:00:00
Artikelstandort:
Justiz-Auktions-Zentrum Wien
Dr. Adolf Schärf Platz 3
1220 Wien
Bundesland:
Wien
Verkäufer:
Leiterin der Auktionshalle Lydia Goldenits
Versandart:
Post
Versandkosten:
Österreich Fahne 7,40 €
Versicherungskosten:
0,00 €
Versand nach:
EU
Lieferdetails:
Versandkosten EU weit € 18,79
versandkostenfreie Selbstabholung immer möglich
Achtung:
Ein versicherter Versand falls gewünscht muss selbst organisiert werden! 
Bezahlung:
Vorkasse durch Banküberweisung

Rechtsform:

Internet-Versteigerung nach der Exekutionsordnung
Keine Gewährleistung (§ 270 Abs. 4 EO)
Kein Rücktrittsrecht; FAGG nicht anwendbar (§ 270 Abs. 4 EO)
Versendung erfolgt auf Gefahr des Erstehers (§ 281a EO)
Sofortkauf ausgeschlossen!
Wiederversteigerung bei Säumnis mit der Abholung oder Bezahlung (§ 281b EO)
Bei Abbruch der Versteigerung (z.B. aus rechtlichen Gründen) sind bereits abgegebene Gebote gegenstandslos.



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