Nr. | 157503 |
Artikel | PKW Audi |
Kategorie | Fahrzeuge |
Verkäufer | Obergerichtsvollzieherin Carmen Beirig |
Aktenzeichen | DRII 79/22 |
Startpreis | 2.500,00 € |
Höchstgebot | 5.850,00 € |
Gewinner | **** |
Auktion endet in | Auktion beendet |
Starttermin | 19.05.2022 - 17:45 |
Endtermin | 26.05.2022 - 17:45 |
Beschreibung | Fahrzeuginformationen
Marke / Typ: Audi A4 Avant Silberner Audi A4 Avant KFZ Schein vorhanden, Brief fehlt Km Stand über 289 000 lt. Scheckheft , PKW kann nicht ausgelesen werden aufgrund leerer Batterie Fenster Fahrerseite eingeschlagen, Frontscheibe mit Rissen (kleine und ein großer quer) Delle in Tür hinten rechts Reifen und Felgen durch lange Standzeit stark belastet verwitterter Eindruck (Grünspan auf dem Fahrzeug abgelagert) Flecken, bzw. Schimmelflecken auf Sitz und vermüllter Innenraum, Hutablage hinten fehlt nur 1 Schlüssel vorhanden nähere Angaben können nicht gemacht werden Besichtigungen vor Ort kann nach Terminabsprache über das Polizeipräsidium Osthessen (Asservaten) möglich sein. Der Erwerber hat das Fahrzeug auf eigene Rechnung nach Zuschlag und Zahlung des Meistgebotes direkt am Unterstellort abzuholen bzw. für dessen Abtransport Sorge zu tragen. Die Identität von Teilnehmern, die in betrügerischer Absicht handeln oder sog. „Spaßbieter“ werden technisch ermittelt und in Haftung genommen. Die Sachen sind im gebrauchtem Zustand. Aufgrund Nichtzahlung des Erwerbers und zweimaliger Spaßbieter wird der Artikel wiederholt eingestellt.
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Zustand | |
PDF-Datei | Ja, 1 Dokument: Unbekanntes Dokument! |
Land | Deutschland |
Bundesland | Hessen |
Postleitzahl | 36041 |
Standortdetails | 36041 Fulda 
Hessen |
Versand- & Zahlungsdetails | |
Versendungsart | Selbstabholung |
Bezahlung | Vorkasse durch Banküberweisung |
Rechtsform | Versteigerung nach privatem Recht (ausgesonderte, unanbringliche, eingezogene und Fund-Sachen), Ziff. 2 b) der Allgemeinen Versteigerungsbedingungen.
Gewährleistung gemäß § 9 der Besonderen Verkaufsbedingungen, kein Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Nrn. 1 bis 4, 6 und 8 sowie § 312 Abs. 2 Nr. 13 des Bürgerlichen Gesetzbuchs). |
Öffentliche Fragen | Antwort: |
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