Nr. | 161548 |
Artikel | Landrover Range Rover Evoque 2.2 TD4 Pure |
Kategorie | Fahrzeuge |
Verkäufer | Gerichtsvollzieher Niklas Rosenberger |
Aktenzeichen | |
Startpreis | 5.000,00 € |
Höchstgebot | 15.600,00 € |
Gewinner | **** |
Auktion endet in | Auktion beendet |
Starttermin | 22.09.2022 - 07:51 |
Endtermin | 07.10.2022 - 15:00 |
Beschreibung | Fahrzeuginformationen
Marke / Typ: Landrover Range Rover Sie bieten auf einen Landrover Range Rover Evoque 2.2 TD4 Pure, Farbe weiß mit schwarzem Dach. Der Lack des Fahrzeugs ist für das Alter noch in guten Zustand. Der Kilometerstand ist eine Ca-Angabe, der letzte abgelesene Stand war 67.269 km. HU und AU sind überfällig. Das Fahrzeug benötigt eine neue Batterie (auch in den Schlüsseln), neue Reifen, neue Bremsen. Angaben zur Technik: -Multifunktionslenkrad -Schaltwippen am Lenkrad -Tempomat -Airbag -Teillederausstattung -Radio/Bordcomputer -elektrische Aussenspiegel, hier Fahrerseite mit Riss im Glas, muss erneuert werden -elektrische Fensterheber -Klima -Parksensoren hinten Das Fahrzeug kann mit Starthilfe gestartet werden. Weitere Bilder können auf Wunsch übersandt werden. Eine Besichtigung kann nicht angeboten werden, da ich nicht uneingeschränkten Zugang zum Fahrzeug/Gelände habe. Das Fahrzeug wird in dem Zustand versteigert, in dem es sich zum Zeitpunkt der Versteigerung befindet. Für Güte, Beschaffenheit, Funktionsfähigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewährleistung übernommen. |
Zustand | |
PDF-Datei | |
Land | Deutschland |
Bundesland | Baden-Württemberg |
Postleitzahl | 74072 |
Standortdetails | 74072 Heilbronn 
Baden-Württemberg |
Versand- & Zahlungsdetails | |
Versendungsart | Selbstabholung |
Bezahlung | Vorkasse durch Banküberweisung |
Rechtsform | Versteigerung nach Zwangsvollstreckungsrecht, Ziff. 2c) aa) und bb) der Allgemeinen Versteigerungsbedingungen. Keine Gewährleistung (§ 806 der Zivilprozessordnung), kein Widerrufsrecht (§ 312 Absatz 2 Nr. 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches). Der Gerichtsvollzieher (Anbieter dieses Gegenstandes) und dessen Angehörige können auf diesen Artikel nicht bieten (§ 450 BGB). |
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