Nr. | 161685 |
Artikel | BMW X6 |
Kategorie | Fahrzeuge |
Verkäufer | Hauptgerichtsvollzieherin Ma Richter |
Aktenzeichen | 29 DR 566/22 |
Startpreis | 500,00 € |
Höchstgebot | 14.100,00 € |
Gewinner | **** |
Auktion endet in | Auktion beendet |
Starttermin | 27.09.2022 - 15:39 |
Endtermin | 04.10.2022 - 11:00 |
Beschreibung | Fahrzeuginformationen
Marke / Typ: BMW X6 Versteigert wird das Fahrzeug BMW X6. Das Fahrzeug weist auf der rechten Seite von vorne bis hinten einen erheblichen Schaden auf (siehe Lichtbilder). Außerdem können die Türen mit dem vorhandenen Schlüssel nicht geöffnet werden. Diese wurden deshalb nicht mehr verschlossen und lediglich angelehnt (siehe Lichtbilder). Die Batterie ist entladen oder defekt, so dass kein Kilometerstand ablesbar ist. Das Fahrzeug ist nicht fahrbereit und müsste mit einem Abschlepper geholt werden. Außerdem wurde ein Müllbeutel im Kofferraum bei der Sicherstellung nicht beseitigt. Hierdurch wurden auf dem Stellplatz Mäuse angelockt, die das Fahrzeuginnere erheblich verschmutzt haben (Mäusekot und Geruchsbelästigung). Papiere sind nicht vorhanden. Dem Erwerber wird jedoch eine Ersatzbescheinigung ausgestellt, mit der das Fahrzeug problemlos erneut zugelassen werden kann. Das Fahrzeug wurde vermutlich vor ca. 2 Jahren sichergestellt. Eine Besichtigung ist nicht möglich, da das Fahrzeug gesichert auf einem Gelände der Polizeiinspektion untergestellt ist. Bitte nehmen Sie Abstand von Fragen. Von der mich beauftragenden Staatsanwaltschaft habe ich - außer der FIN - keine weiteren Informationen zum Fahrzeug bekommen. Auf Fragen kann ich deshalb auch nicht antworten. |
Zustand | |
PDF-Datei | |
Land | Deutschland |
Bundesland | Bayern |
Postleitzahl | 90461 |
Standortdetails | 90431 Nürnberg 
Bayern |
Versand- & Zahlungsdetails | |
Versendungsart | Selbstabholung |
Bezahlung | Vorkasse durch Banküberweisung |
Rechtsform | Versteigerung nach privatem Recht (ausgesonderte, unanbringliche, eingezogene und Fund-Sachen), Ziff. 2 b) der Allgemeinen Versteigerungsbedingungen.
Gewährleistung gemäß § 9 der Besonderen Verkaufsbedingungen, kein Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Nrn. 1 bis 4, 6 und 8 sowie § 312 Abs. 2 Nr. 13 des Bürgerlichen Gesetzbuchs). |
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