Nr. | 163369 |
Artikel | Konvolut von Goldschmuck (Ketten, Ringe) |
Kategorie | Schmuck – Ketten Schmuck – Sonstige |
Verkäufer | Staatsanwaltschaft Krefeld |
Aktenzeichen | 433 E - 23 (2 Js 63/07) - 4176 |
Startpreis | 4.999,00 € |
Höchstgebot | 8.211,00 € |
Gewinner | **** |
Auktion endet in | Auktion beendet |
Starttermin | 10.11.2022 - 09:53 |
Endtermin | 27.11.2022 - 20:00 |
Beschreibung | Es wird angeboten: Konvolut von Gold-, Silber- und Modeschmuck Das Konvolut hat vergangenes Jahr im April (04/2021) einem Juwelier zur Begutachtung vorgelegt. Laut Schätzung hat das Schmuckkonvolut einen Wert von ca. 5000 EUR. Die Preise entnehmen Sie bitte der anliegenden pdf-Datei. Im Hinblick auf die Entwicklung des Goldpreises und unter Berücksichtigung des tagesaktuellen Goldpreises hat das Konvolut zum Tag der Einstellung in die Auktion einen Wert von ca. 5200,00 EUR. Eine handschriftliche Auflistung über Preiseangabe sowie Lichtbilder der einzelnen Schmuckstücke können der beigefügten Datei entnommen werden. Es können keine weiteren Angaben zu Gewicht der einzelnen Goldstücke angegeben werden. Bei der Preisangabe handelt es sich um den heutigen Altgold- bzw. Silberpreis. Bei der Angabe des Preises handelt es sich nicht um den Wiederbeschaffungswert. Ein offizielles Gutachten eines vereidigten Sachverständigen liegt nicht vor. Standort: Krefeld
Viel Spass beim Bieten!
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Zustand | |
PDF-Datei | Ja, 1 Dokument: Unbekanntes Dokument! |
Land | Deutschland |
Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
Postleitzahl | 47798 |
Standortdetails | 47798 Krefeld 
Nordrhein-Westfalen |
Versand- & Zahlungsdetails | Der Versand erfolgt erst nach vollständiger Zahlung des Auktionserlöses nebst Versandkosten. 
 
Pakete sind bis 500,00 Euro versichert. |
Versendungsart | Selbstabholung |
Bezahlung | Vorkasse durch Banküberweisung |
Rechtsform | Versteigerung nach privatem Recht (ausgesonderte, unanbringliche, eingezogene und Fund-Sachen), Ziff. 2 b) der Allgemeinen Versteigerungsbedingungen.
Gewährleistung gemäß § 9 der Besonderen Verkaufsbedingungen, kein Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Nrn. 1 bis 4, 6 und 8 sowie § 312 Abs. 2 Nr. 13 des Bürgerlichen Gesetzbuchs). |
Öffentliche Fragen | |
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